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Fokusthema: ausländische Mitarbeiter

Ausländische Fachkräfte können für Unternehmen ein wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung sein. Rechtlich entscheidend ist dabei, ob die Person aus der EU oder aus einem Drittstaat kommt, welcher Aufenthaltstitel vorliegt, ob die konkrete Beschäftigung erlaubt ist und ob Berufsqualifikationen anerkannt werden müssen. Aktuelle Änderungen des Asylgesetzes aus dem GEAS-Anpassungsgesetz erleichtern den schnellen Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber weiter. Für Fachkräfte aus Drittstaaten stehen zudem mehrere Einreisewege offen — vom Fachkräftevisum über die Chancenkarte bis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
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Christoph Beer
Recht und Steuern