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Internationale Fachkräfte

Fachkräfte aus dem Ausland können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Lösung sein. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, öffnen sich neue Perspektiven für die Rekrutierung beruflich qualifizierter Fachkräfte im Ausland. Allerdings sind die Prozesse zur Anwerbung gerade in Nicht-EU-Staaten komplex und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen manchmal eine Herausforderung.
Die IHK Ostthüringen zu Gera berät Sie bei Fragen rund um die Rekrutierung im Ausland, die Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln sowie die betriebliche Integration ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erste Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der
Paragrafenzeichen durch eine Lupe betrachtet

Ab 1. März 2020 erweitert das Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierte Fachkräften aus Drittstaaten.

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Durch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren werden sowohl der Visumsprozess als auch die Anerkennung des ausländischen Abschlusses beschleunigt.

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Welche Länder eignen sich für die Rekrutierung? Wo finde ich geeignetes Personal? Wie kann ich mit diesem in Kontakt treten?

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Um Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Wege, die sich von Land zu Land unterscheiden. In den Stellenausschreibungen sollten alle relevanten Informationen für die Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland aufgeführt sein.

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Egal ob beruflich Qualifizierte oder Akademiker, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss die ausländische Fachkraft einen Abschluss vorweisen, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder in Deutschland anerkannt ist. Auch die Einreise mit einer teilweisen Anerkennung des Abschlusses ist möglich, um in Deutschland die notwendige Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.

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Für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland und Qualifikation unterschiedliche Regelungen. Diese betreffen einerseits die Einreise nach Deutschland und andererseits den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Auch die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung unterscheiden sich je nach Herkunftsland.

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Damit den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Start in Thüringen erleichtert wird, ist es von großer Bedeutung, dass bereits vor ihrer Ankunft wichtige Formalitäten geklärt sind.

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Nach Ankunft der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Auszubildenden in Deutschland gilt es, den Start so leicht wie möglich zu gestalten.

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Viele Geflüchtete aus der Ukraine leben in Thüringen und die meisten wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was kann die IHK tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen?

Ihre internationalen Fachkräfte und Auszubildenden müssen sich im Betrieb wohlfühlen. Hierzu trägt eine gelebte Willkommenskultur wesentlich bei. Zeigen Sie ihnen, dass sie willkommen sind!