Fokusthema: Koalitionsvertrag Steuern
Mit dem Koalitionsvertrag setzen die voraussichtlichen Regierungsparteien steuerpolitische Impulse, die Wirtschaft und Unternehmen entlasten soll. In unserem Fokusthema beleuchten wir die angekündigten steuerpolitischen Maßnahmen näher.
- Rechtlicher Hintergrund
Mit dem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 haben die Regierungsparteien nicht nur politische Leitlinien, sondern auch konkrete Vorhaben für die kommende Legislaturperiode festgelegt. Im Bereich der Finanzpolitik ist eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen geplant. Allerdings ist die im Koalitionsvertrag ausdrücklich getroffene Aussage, dass alle entlastenden Maßnahmen unter dem Kriterium der Finanzier- und Bezahlbarkeit stehen, im Blick zu behalten. Diese Einschränkung lässt die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zum Teil ungewiss erscheinen.
- Betroffenheit
Wegen der Vielzahl geplanter steuerlicher Maßnahmen sind nahezu alle Unternehmen betreffen – von Einzelunternehmern bis hin zu Konzernen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche geplanten Entlastungen neue Gestaltungsspielräume eröffnen.
- Wesentlicher Inhalt
Von Einkommensteuer-Senkung bis Unternehmenssteuerreform. Der Koalitionsvertrag enthält eine Vielzahl an steuerpolitischen Maßnahmen mit unmittelbarer Relevanz für Unternehmen. Im Fokus stehen nach dem Willen der Regierungsparteien die Wachstumsförderung, Digitalisierung, Steuerfairness und Bürokratieabbau. Als erster Schritt zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll der „Investitions-Booster“ eine Reihe von Entlastungen für Unternehmen schaffen. Eine Auswahl aller geplanten steuerlichen Maßnahmen im Überblick:
Unternehmenssteuern und Investitionsanreize
- Degressive Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen für die Jahre 2025–2027 („Investitions-Booster“)
- Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032 (jährlich 1 %-Punkt)
- Überarbeitung des Optionsmodells (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) zur Verbesserung der Eigenkapitalbildung für Personengesellschaften
- Prüfung einer rechtsformunabhängigen Körperschaftsteuerpflicht für Neugründungen ab 2027
Gewerbesteuer und Standortwettbewerb
- Anhebung des Mindesthebesatzes von 200 Prozent auf 280 Prozent zur Vermeidung von „Gewerbesteueroasen“
Steuertransparenz und Missbrauchsbekämpfung
- Abschaffung der Bonpflicht
- Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2027 für Unternehmen mit Jahresumsatz über 100.000 €
- Stärkere Kontrolle bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung, u. a. durch ausgeweitete Ermittlungsbefugnisse
Digitalisierung und Bürokratieabbau
- Verpflichtende digitale Steuererklärungen für Unternehmen – schrittweise Umsetzung
- Ausbau automatisierter Steuerverfahren (z. B. vorausgefüllte Erklärungen, Selbstveranlagung bei Kapital- und Personengesellschaften)
Branchen- und tätigkeitsbezogene Entlastungen
- Dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 2026
- Sonderabschreibung und steuerliche Förderung für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge
- Rücknahme der Luftverkehrsteuererhöhung, gezielte Entlastung für Luftfahrtunternehmen
- Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und eine Reduktion der Umlagen und Netzentgelte
Weitere relevante Maßnahmen
- Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch einfachere steuerliche Handhabung
- Mehrarbeit: Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden
- Anpassung des steuerlichen Rahmens für kommunale Querverbundstrukturen
- Förderung der Forschungszulage durch höhere Fördersätze und einfachere Antragsverfahren
- Einfuhrumsatzsteuer künftig im Verrechnungsmodell, Verbesserung der Liquiditätslage im Importgeschäft
- Zeitschiene
Gesetzgebungsverfahren für die Umsetzung des Investitions-Booster:
- Aus der IHK-Welt
IHK Ostthüringen: Wirtschaft erwartet starkes AufbruchsignalDIHK: „wichtiges und positives Signal“DIHK warnt vor Verwässerung des InvestitionssofortprogrammsGemeinsame Erklärung der Wirtschaftsverbände zu den Koalitionsverhandlungen
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Christoph Beer
Recht und Steuern