Investitionsbooster – steuerliche Entlastungen

Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 haben sich die Regierungsparteien auf einen „Investitions-Booster“ (Seite 45, Zeile 1430 ff.) geeinigt, der unter anderem in Form einer degressiven Abschreibung erfolgen soll. Die Bundesregierung beabsichtigt diesen Investitions-Booster mit dem Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland umzusetzen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der wesentlichen Maßnahmen des Gesetzespakets:

Degressive Abschreibung bis Ende 2027

Kernstück des Investitionsboosters ist die Einführung einer degressiven Abschreibung Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 für Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter bis zum dreifachen der linearen AfA maximal bis zu 30 % pro Jahr. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsguts deutlich höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen als bei der herkömmlichen linearen Abschreibungsmethode.

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Bruttolistenpreisgrenze

Für reine Elektrofahrzeuge, die zum Anlagevermögen gehören, ist eine degressive Sonderabschreibung mit fallenden Staffelsätzen vorgesehen, die eine 75-prozentige Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr ermöglicht. In den weiteren Jahren reduzieren sich die Abschreibungssätze auf 10 % im darauf folgenden, 5 % im dritten und vierten Jahr, 3 % im fünften Jahr sowie 2 % im sechsten Jahr. Somit verbleibt die Gesamtnutzungsdauer bei den bekannten sechs Jahren für Fahrzeuge. Dies Sonderabschreibung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 gelten.
Zudem soll die derzeitige Obergrenze für den Bruttolistenpreis angeschaffter E-Dienstwagen ab 1. Juli 2025 von derzeit bis zu 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden, für deren Privatnutzung monatlich 0,25 Prozent statt 1 Prozent zu versteuern sind.

Senkung der Körperschaftssteuer

Neben den Abschreibungsregelungen sieht der Investitionsbooster eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes vor. Ab dem 1. Januar 2028 soll der Steuersatz jährlich um einen Prozentpunkt sinken – von derzeit 15 auf dann 10 Prozent im Jahr 2032. Diese Maßnahme ist langfristig angelegt und soll nicht nur Entlastungen schaffen, sondern auch Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken.

Verbesserte Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften

Darüber hinaus sollen wichtige steuerliche Regelungen für Personengesellschaften verbessert und modernisiert werden. Die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG, also die Möglichkeit einbehaltene Gewinne nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz von aktuell 28,25 Prozent zu besteuern, soll verbessert werden. Hierzu soll der ermäßigte Steuersatz – korrespondierend mit der reduzierten Körperschaftsteuer – ab 2028 schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2032 gesenkt werden. Damit soll die Belastung für Kapital und Personengesellschaften gleichermaßen reduziert und die Kapitalbildung für Perosnengesellschaften gestärkt werden.

Ausweitung des Forschungszulagengesetzes

Zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland soll die steuerliche Forschungszulage im Rahmen des Investitionsboosters weiter ausgebaut werden. Ab dem Jahr 2026 steigt die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage von derzeit 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro pro Jahr. Zudem werden Gemein- und Betriebskosten teil der förderfähigen Aufwendungen und können pauschal mit 20 % der förderfähigen Personalkosten berücksichtigt werden. Dies reduziert den Nachweisaufwand erheblich und vereinfacht das Antragsverfahren deutlich.

Stand des Verfahrens

Die Bundesländer äußerten sich wegen der mit den Maßnahmen verbundenen Einnahmeausfälle in Höhe von insgesamt 46 Mrd. Euro auch für die Haushalte der Länder und Kommunen zunächst kritisch. Bund und Länder haben sich am 23. Juni 2025 auf eine Entlastung einigen können. Auch der Finanzausschuss des Bundestages hat am 24. Juni grünes Licht gegeben, sodass mit dem geplanten Beschluss des Gesetzentwurfs im Bundestag am 26. Juni 2025 und die Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 wahrscheinlich erscheint. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren mit Anträgen, Beiträgen und Terminen können Sie auf der Internetseite des Bundestages in Erfahrung bringen.


Stand 25. Juni 2025