Geplante Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie

Die Regierungspartien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 auf eine dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie verständigt (Seite 47, Zeile 1498f.). Ab dem 1. Januar 2026 soll danach der Steuersatz auf Speisen, die in Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben verzehrt werden, von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrags sollen Getränke nicht umfasst sein und weiterhin mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent besteuert werden.
Die Maßnahme knüpft an die temporäre Steuererleichterung während der Corona-Pandemie an. Damals wurde der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie bereits auf 7 Prozent gesenkt – als wirtschaftliche Soforthilfe zur Abmilderung der pandemiebedingten Umsatzeinbußen. Diese Regelung lief wegen erwarteter Steuermindereinnahmen im Bundeshaushalt in Höhe von rund 3,5 Mrd. Euro jährlich Ende 2023 aus. Seitdem gilt wieder der reguläre Steuersatz. Die geplante reduzierte Besteuerung soll dauerhaft verankern und damit für eine langfristige Entlastung der Branche sorgen. Trotz haushaltspolitischer Herausforderungen hat die Koalition die Finanzierung im Koalitionsvertrag zugesagt.
Ob und wie das Gesetzgebungsverfahren letztlich ausgestaltet wird, bleibt im Detail abzuwarten. Ein Gesetzentwurf zur geplanten Maßnahme liegt bisher nicht vor.


Stand: 25. Juni 2025