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Sprechtage für Gründer 2025


Der Start in die Selbstständigkeit - wir helfen dabei. Unser Beratungsangebot für Gründer unterstützt Sie bei der Vorbereitung.
Der Schritt in die Selbstständigkeit bietet nicht nur Chancen, sondern birgt auch Risiken. Um diese so gering wie möglich zu halten, sollten sich Gründer informieren und beraten lassen. Die Teilnehmer erhalten Informationen zu den einzelnen Gründungsschritten, zu gewerblichen Aspekten und öffentlichen Finanzierungshilfen.

Kostenfreie Erstberatung für Gründer:

Gera

  • immer Dienstag von 9 - 11 Uhr,
    anschließend Einzelgespräche möglich
  • Veranstaltungsort:
    IHK Ostthüringen zu Gera, Gaswerkstraße 23, 07546 Gera
  • Anmeldung:
    0365 8553-211
13.05.2025
20.05.2025
27.05.2025
03.06.2025
17.06.2025
24.06.2025
01.07.2025
08.07.2025
15.07.2025
22.07.2025
29.07.2025
05.08.2025
12.08.2025
19.08.2025
26.08.2025
02.09.2025
09.09.2025
16.09.2025
23.09.2025
30.09.2025
07.10.2025
14.10.2025
21.10.2025
28.10.2025
04.11.2025
11.11.2025
18.11.2025
25.11.2025
02.12.2025
09.12.2025
16.12.2025

Jena

  • am 2. Montag im Monat von 9 - 11 Uhr,
    anschließend Einzelgespräche möglich
  • Veranstaltungsort:
    Technologie- und Innovationspark Jena GmbH,
    Hans-Knöll-Straße 6, 07745 Jena
  • Anmeldung:
    0365 8553-211
12.05.2025
14.07.2025
11.08.2025
08.09.2025
13.10.2025
10.11.2025
08.12.2025
 Frank Lenz
Wirtschaft und Technologie
Existenzgründung und Unternehmensförderung
 Falk Hundertmark
Wirtschaft und Technologie
Existenzgründung und Unternehmensförderung

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Dienstleister für Existenzgründer, Unternehmen und Dienstleistungsempfänger.
Er erleichtert den Kontakt zu den zuständigen Behörden und ist unterstützend zum elektronischen System SDG (Single Digital Gateway) tätig.
Gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) vom 12. Dezember 2006. Die Inanspruchnahme des Services ist in jedem Falle freiwillig und steht sowohl Inländern als auch Bürgern anderer EU-Staaten zur Verfügung.
Informations- und Unterstützungsbereiche:
  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
  • Fairness und Transparenz von Geschäftspraktiken, einschließlich Verbraucherrechte und Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Haftungs- und Pflichtversicherungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Niederlassung oder Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Unterrichtung der Behörden über grenzüberschreitende Tätigkeiten
  • Verlagerung eines Unternehmens in einen anderen Mitgliedstaat
Wie erfolgt die Inanspruchnahme?
Einheitlicher Ansprechpartner:
  • Unterstützungseinrichtungen bei den Thüringer IHKs und HWKs persönlich im EA-Beratungscenter, per E-Mail, Fax oder Telefon
Online Antragsverfahren:
Logo Einheitlicher Ansprechpartner

IHK-Unternehmensdatenbank für BAFA-Berater


Wir bieten Ostthüringer Beratern mit ID-Nummer beim BAFA die Möglichkeit, sich unter dem Stichwort „BAFA“ in unserer Unternehmensdatenbank listen zu lassen. Dazu bitten wir, das “Formular für Berater” auszufüllen und unterschrieben an die IHK zu senden.
Auch unabhängig von der BAFA-Listung können Sie, als Unternehmen, natürlich Ihr Angebot in der Unternehmensdatenbank präsentieren und so besser gefunden werden.
Unternehmen können für Beratungsleistungen aus dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss erhalten. Dies setzt den Einsatz eines beim BAFA gelisteten Beraters voraus.

Finanzierungsbausteine und Investitionszuschüsse


Mit öffentlichen Finanzierungshilfen werden Investitionsvorhaben von bestehenden Unternehmen, die Forschung und Entwicklung neuer Produkte, die Gründung eines neuen Unternehmens oder die Finanzierung von Betriebsmitteln unterstützt.
Wichtige Instrumente zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft sind:

1. Förderdarlehen

Die Finanzierungshilfe eines geförderten Darlehens liegt in einem niedrigen Zins, der in der Regel geringer ist als der aktuelle Kapitalmarktzins. Angeboten werden die Förderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) und der KfW, der Förderbank des Bundes.
Gefördert werden können mit den Darlehen Existenzgründungen, Firmenübernahmen, der Erwerb von Beteiligungen sowie Investitionsvorhaben zur Erweiterung oder Festigung des Geschäftsbetriebes. Zur Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben halten die Förderinstitute spezielle Darlenhensprogramme bereit. So können beispielsweise über das ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm der KfW (Programmnummer 380) Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden.
Der Antrag ist über eine Hausbank bei dem jeweiligen Förderinstitut zu stellen und banküblich abzusichern.
Ausnahmen sind der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge und das Mikrodarlehen. Beim ERP-Förderkredit ist die finanzierende Bank durch die Garantie einer Bürgschaftsbank abgesichert. Das Mikrodarlehen kann nach einer Beratung bei ThEx enterprise dort direkt beantragt werden.

2. Investitionszuschüsse

Anders als Darlehen werden Zuschüsse in der Regel als nicht rückzahlbare Finanzierungshilfen ausgereicht. Innerhalb einer festgelegten Zweckbindungsfrist sind dabei bestimmte Förderkriterien einzuhalten.
Für Investitionen stehen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen im Wesentlichen die folgenden Zuschussprogramme zur Verfügung:

Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionlaen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Richtlinie)

Der Investitionszuschuss aus der GRW-Richtlinie steht vordergründig Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und wirtschaftsnahen Dienstleistern zur Verfügung. Im Bereich Tourismus können Vorhaben gefördert werden, wenn diese für die touristische Entwicklung Thüringens von Bedeutung sind. Gefördert werden Investitionsvorhaben als sachkapital- oder lohnkostenbezogene Zuschüsse.

InnoInvest

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 EUR.

Digitalbonus

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Maßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG-Förderung)

Ergänzt wird die Investitionsförderung in Thüringen durch das Programm KLUG-Förderung, das Kleinstunternehmen der Grundversorgung bei Investitionsvorhaben im ländlichen Raum unterstützt. Mit einem Zuschuss bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung sowie der Erwerb einer Betriebsstätte gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro. Anträge können über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

3. Beteiligungen

Beteiligungen können zur Umsetzung von Investitions- oder Gründungsvorhaben als Bestandteil in die Finanzierung einbezogen werden.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) vergibt solche Beteiligungen ohne Eingriff auf die unternehmerischen Entscheidungen des Beteiligungsnehmers. Mit einer Beteiligung stärken die Unternehmen ihre Eigenkapitalquote und können so ihr Rating verbessern.
Die bm|t beteiligungsmanagement thüringen gmbh (bm|t) beteiligt sich an jungen und bereits am Markt etablierten Unternehmen mit Wachstumspotenzial. Die Finanzierungen dienen vorrangig der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte.
Junge innovative Technologieunternehmen fördert die KfW über eine Beteiligung aus ihrem Startfond.

4. Bürgschaften

Bürgschaften dienen der Besicherung von Krediten und verbessern die Sicherheitensituation. Verfügt ein Unternehmen über nicht ausreichende bankübliche Sicherheiten, kann bei der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT) eine Bürgschaft beantragt werden.
Verbürgt mit bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos werden Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen, von Gründungen, Unternehmensnachfolgen oder zur Verbesserung der Liquidität.
Bürgschaften sind in der Regel, wie auch die geförderten Darlehen, über die Hausbank zu beantragen. Verbürgt werden Darlehen bis zu einer Bürgschaftssumme von 2 Mio. Euro. Für größere Bürgschaftssummen bieten die Thüringer Aufbaubank (TAB) und der Freistaat Thüringen entsprechende Programme an.

5. Crowdfunding

Das Crowdfunding oder auch Crowd-Finanzierung ist eine relativ junge Finanzierungsform, bei der sich eine Gruppe von Geldgebern über das Internet an einem Vorhaben beteiligen kann.
Die Verfahrensweise ist vergleichsweise einfach. Projekte oder beispielsweise eine Gründungsidee werden von den Initiatoren über die sozialen Medien, Internetplattformen oder die Internetcommunity bekannt gemacht. Die Nutzer können dann entscheiden, ob sie sich an dem Vorhaben beteiligen und dafür auch finanzielle Mittel bereitstellen wollen.
Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Vernetzung im Internet gewinnt auch diese Finanzierungsform weiter an Bedeutung.

Notfallhandbuch für Unternehmen

Was würde passieren, wenn Sie als Chef durch Krankheit oder einen Unfall plötzlich für längere Zeit ausfallen? Ist der Fortbestand des Unternehmens in diesem Fall gesichert und bleiben die Arbeitsplätze erhalten? Wäre die Unternehmerfamilie wirtschaftlich ausreichend abgesichert?
Viele Unternehmer wissen längst, wie wichtig es sein kann, Vorkehrungen für den eigenen Ausfall zu treffen. Dennoch ist die Bereitschaft, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen, oftmals nur gering. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Ausgangspunkt aller Überlegungen sind unangenehme Gedankenspiele, die die eigene Person betreffen.
Um den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren, muss es einen Notfallplan geben. Die IHK Ostthüringen bietet ein "Notfall-Handbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1681 KB)" als ausfüllbare PDF-Version an. Das Handbuch steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Es soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, um die wichtigsten Informationen zusammenzustellen und notwendige Regelungen konkret umzusetzen.