InnoInvest

Förderprogramm für Zukunftsinvestitionen

Mit dem FörderprogrammInnoInvestunterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium ab sofort Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wettbewerbsfähige neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
Aktuelle Änderungen:
Neben der Digitalisierung wird jetzt auch die drastische Verringerung der Emission von Kohlendioxid und Treibhausgasen (Dekarbonisierung) gefördert.
Voraussetzung sind:
  • ein klarer Innovationsbezug
  • mindestens 25 % Einsparung gegenüber dem aktuellen Zustand (die Einsparung betrifft Energie und Kohlendioxid)
Ab sofort sind auch die Branchen des Bauhauptgewerbes und des Handels mit Kraftfahrzeugen förderfähig.
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen (verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Gast- und Beherbergungsgewerbe)
  • wirtschaftsnahe und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler
  • die unternehmerische Tätigkeit ist auf den Haupterwerb ausgerichtet
Was wird gefördert?
  • die Anschaffung aktivierter und betrieblich genutzter Wirtschaftsgüter
  • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter stehen
  • die Investitionsvorhaben dienen der Verbesserung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit bzw. der Erhöhung der Produktivität durch Einführung:
    • neuer Produktverfahren
    • Prozessinnovationen
    • Geschäftsmodelle
Wie wird gefördert?
förderfähige Ausgaben Zuschuss
5.00000 bis 10.00000 EUR 2.500 EUR
>10.000 bis 20.00000 EUR 5.000 EUR
>20.000 bis 50.000 EUR 10.000 EUR
>50.000 bis 100.000 EUR 20.000 EUR
>100.000 bis 200.000 EUR 40.000 EUR
>200.000 bis 300.000 EUR 60.000 EUR
>300.000 bis 450.000 EUR 90.000 EUR
>450.000 bis 600.000 EUR 120.000 EUR
>600.000 bis 800.000 EUR 160.000 EUR
>800.000 bis 1.000.000 EUR 200.000 EUR
Antragstellung: