ERP-Gründerkredit – StartGeld

Programm-Nr. 067

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre am Markt sind, zinsgünstige Finanzierungen von Investitionsvorhaben. Entscheidend für die Startphase (5 Jahresfrist) ist die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt, Datum der ersten Umsatzerzielung.
Gefördert werden Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Geöffnet wird der ERP-Gründerkredit – StartGeld ab dem 01.01.2025 auch für Gründungen, die dauerhaft im Nebenerwerb betrieben werden. Anforderung an die Nebenerwerbsgründung ist, dass mittelfristig die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Nebenerwerb dargestellt werden kann.
Quelle: KfW