Digitalbonus
Mit dem Programm unterstützt der Freistaat Thüringen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung.
Die Eckpunkte des Digitalbonus:
Ziel der Förderung:
- Finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Thüringen bei der Digitalisierung von Betriebsprozessen.
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- mit Hauptsitz in Thüringen
(insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel) - im Haupterwerb
- mit Hauptsitz in Thüringen
-
Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
(technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)
Was wird gefördert?
-
Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Leistungen für externe Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
-
Digitalisierung von Betriebsprozessen (z. B. Einführung ERP- und MES-Systemen)
-
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
-
Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
-
Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren für maximal 12 Monate
Wie und wie viel wird gefördert?
-
Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
-
Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 15.000 Euro
-
förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen
-
Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Die
Antragstellung erfolgt mittels
Antragsformular direkt bei der
Thüringer Aufbaubank.