Digitalbonus Thüringen geht mit neuer Richtlinie weiter

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 ist die neue Richtlinie Digitalbonus Thüringen in Kraft getreten.

Damit werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.
Was wird gefördert:
  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
     
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
     
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Wer wird gefördert?
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
    • mit Hauptsitz in Thüringen
      (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel)
    • im Haupterwerb
       
  • Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe
    (technische und naturwissenschaftliche Berufe, Designer)
Wie und wie viel wird gefördert?
  • Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent des Vorhabens, höchstens jedoch 15.000 Euro.
  • förderfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und sollten 150.000 Euro nicht übersteigen
  • Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular direkt bei der Thüringer Aufbaubank.