Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


In der GRW-Richtlinie werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
Thüringen hat die GRW-Richtlinie überarbeitet und angepasst.
Seit dem 01.08.2026 gilt eine neue Thüringer GRW-Richtlinie, die an die Neufassung des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angepasst wurde.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
  • niedrigerer Zugang: Für kleine und mittlere Unternehmen reicht künftig eine Steigerung der Beschäftigtenzahl um 5 statt 10 Prozent.
  • alternativer Förderzugang über das sogenannte "Abschreibungskriterium": Das Investitionsvolumen muss die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre nur noch um 25 statt 50 Prozent übersteigen.
  • neue Fördermöglichkeit: Investitionen können künftig auch gefördert werden, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mind. 10 Prozent steigern.
  • höhere Investitionsvolumen je Arbeitsplatz: Bis zu 1 Mio. Euro je neu geschaffenem und 750.000 Euro je gesichertem Arbeitsplatz sind förderfähig.
    mehr Flexibilität: Auch gebrauchte und mobile Wirtschaftsgüter können unter erleichterten Bedingungen gefördert werden
Der GRW-Antrag wird über das online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt. Ab dem Folgetag nach Absenden des Onlineantrages kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Vor Bewilligung darf das Vorhaben jedoch nicht abgeschlossen sein. Der online gestellte Antrag muss unterschrieben als Original bei uns einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei der Kundenbetreuung für Ostthüringen.