Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)


In der GRW-Richtlinie werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
Welche Einschränkungen entfallen künftig:
  • Ausschluss der Förderung für Hersteller von Verpackungsfolien auf Kunststoffbasis
  • Ausschluss der Förderung von Betriebsstätten mit mehr als 20 Prozent Leiharbeitern
  • bei Beherbergungsstätten: Erfüllung spezifischer Anforderungen bzgl. der Barrierefreiheit
  • Kürzung des Zuschusses um fünf Prozent, sofern die Betriebsstätte nicht tarifgebunden ist
Zusätzlich aufgenommen:
  • Förderung gebrauchter Wirtschaftsgüter kleine und mittler Unternehmen (KMU) in der Gründungsphase (60 Monate nach Gewerbeanmeldung)
  • Reduzierung der Mindestinvestitionssumme von 100.000 auf 50.000 Euro für Unternehmen in der Gründungsphase
  • für Großunternehmen wird neben der Förderung von Transformationsinvestitionen zukünftig bis zur beihilferechtlich möglichen Obergrenze von 300.000 Euro auch wieder eine Förderung von Erweiterungsinvestitionen möglich sein
Der GRW-Antrag wird über das online-Portal der Thüringer Aufbaubank gestellt. Ab dem Folgetag nach Absenden des Onlineantrages kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Vor Bewilligung darf das Vorhaben jedoch nicht abgeschlossen sein. Der online gestellte Antrag muss unterschrieben als Original bei uns einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei der Kundenbetreuung für Ostthüringen.