ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Programm-Nr. 077
Zur Finanzierung von Gründungsvorhaben, Firmenübernahmen und zur Erweiterung bzw. Festigung junger Unternehmen stellen die Bürgschaftsbanken gemeinsam mit der KfW den ERP-Förderkredit Gründen und Nachfolgen zur Verfügung.
Erleichtern soll dieses Förderdarlehen den Zugang zur Finanzierung von Gründungsvorhaben, Firmenübernahmen oder der Geschäftserweiterung von jungen Unternehmen. Das Besondere: Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes gewährt der beantragenden Hausbank eine 100-prozentige Ausfallgarantie.
Überblick:
- Förderung von Exitenzgründungen, Unternehmensübernahmen und den Ausbau junger Unternehmen
- 100 Prozent Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
- 500.000 Euro maximale Kreditsumme
- Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
Was wird gefördert?
- Gründung eines gewerblichen Unternehmens, einer freiberuflichen Existenz
- Übernahme eines gewerblichen Unternehmens, einer tätigen Beteiligung oder deren Aufstockung
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
gefördert werden folgende Kosten: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung oder Firmenübernahme
- junge Unternehmen
- der oder die Antragsteller/in müssen Teil der Geschäftsleitung sein
Wie wird gefördert?
Laufzeiten und Zinssätze
- 15 Jahre davon 5 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
-
10 Jahre davon 2 Tilgungsfreijahre, Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
Kredithöhe
- 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragsteller
- Kreditbetrag darf maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten betragen
Auszahlung
- 100 Prozent Auszahlung
- Abruf von Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten möglich
Sicherheiten
- persönliche Haftung des Kreditnehmers
- 100-prozentige Garantie einer Bürgschaftsbank
- keine weiteren Sicherheiten
Antragstellung: