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Nr. 3170

Exportkontrolle

Mit der Überwachung des Exports im grenzüberschreitenden Warenhandel will die Europäische Union allem voran einer unkontrollierten Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Rüstungsgütern nebst Zubehör vorbeugen. Nicht zuletzt dienen die Maßnahmen auch zum Schutz gegen terroristische Aktionen.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle wird die Allgemeine Genehmigung (AGG) erneut verlängert. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zeiträume. Die inhaltliche Änderungen sind auf der Seite des BAFA veröffentlicht.

Den Überblick über geltende Sanktionsmaßnahmen zu behalten kann für Unternehmen eine Herausforderung bedeuten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, hat die EU eine Sanktions-Landkarte veröffentlicht.

Bestimmte Güter dürfen aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit nur mit einer Genehmigung in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Diese Güter finden Sie in der Ausfuhrliste und in Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 04.11.2014 zwei Merkblätter veröffentlicht.

Gegen eine Reihe von Ländern hat die EU aus politischen Gründen Embargos verhängt. Es handelt sich hierbei zum Teil um Waffenembargos zum Teil um Sanktionen gegen bestimmte Personen und Gruppierungen sowie gegen bestimmte Wirtschaftsbereiche. Die Listen der Namen und Organisationen werden ständig ergänzt. Für Syrien zuletzt im September.

Zur Bekämpfung des Terrorismus hat die EU gegen bestimmte Personen und Organisationen Embargos verhängt. Hier finden Sie die EU-Liste der sanktionierten Personen und Organisationen, mit denen jegliche Geschäftstätigkeit verboten ist.

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein wichtiges Hilfsmittel für die Prüfung, ob Ware ausfuhrgenehmigungspflichtig ist (militärische Güter oder Dual-use-Güter). Die Prüfung erfolgt anhand der Zolltarifnummer.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat Die Europäische Union hat auf der Grundlage von Resolutionen UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Den in den Änhängen dieser Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos.

Martin Räth
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Sabrina Kümmel-Naderer
International, Standortpolitik und Innovation
Existenzgründung und Unternehmensförderung