Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Fulda ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)  barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) in deren jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ihk.de/fulda.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.ihk.de/fulda und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie mit den vorgenannten Bestimmungen weitgehend vereinbar.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management System CoreMedia genutzt.
Die Website befindet sich aktuell in einer kompletten Neustrukturierung in Bezug auf Gestaltung, Design, Nutzerführung und Inhalte. Es wurden im Zuge der ständigen Weiterentwicklung und der Zugehörigkeit zum IHK24-Verbund (www.ihk24.de) alle technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Auf inhaltlicher Ebene wurden bisher Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten optimiert und die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Alternativtexten ergänzt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Optimierungspotentiale

Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei. Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Dies betrifft vor allem:
  • Merkblätter der IHK Fulda und zahlreiche weitere von der IHK Fulda erstellte PDF-Dokumente.
  • Beschreibbare PDF-Dokumente (zum Beispiel Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen) stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift oder Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nur bedingt möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.
  • Inhalte von Dritten, auf deren Barrierefreiheit wir keinen Einfluss haben.
Wir sind jedoch bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte Schritt für Schritt umzustellen beziehungsweise in eine besser verständliche Variante zu überführen. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert und mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten. Wenn Sie ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Fassung benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail und nennen Sie darin den Titel der Datei und die Seite, auf der sie angebunden ist. Am einfachsten ist es für uns, wenn Sie uns in Ihrer Mail den direkten Link zum PDF-Dokument nennen (ermitteln können Sie den über einen Klick mit Ihrer rechten Maustaste). Wir übersenden Ihnen dann die barrierefreie Fassung der Datei.
 Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, uns darüber zu informieren (Feedbackformular). Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter. Ihre Ansprechpartnerin ist Marie Farnung, erreichbar per Telefon unter der 0661 24838 oder per Mail unter farnung@fulda.ihk.de.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und Trägern öffentlicher Gewalt nach dem BGG außergerichtlich beizulegen. Im Internet ist sie erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. September 2020 erstellt und zuletzt am 01.03.2023 überprüft. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.