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Aktuelles aus der IHK Welt

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Mit dem geplanten neuen § 34k GewO soll ab dem 20. November 2026 eine eigenständige Erlaubnis für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen eingeführt werden. Das betrifft die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Verbraucherdarlehen, etwa zu Ratenkrediten, Konsumentenkrediten oder sonstigen Verbraucherdarlehen, die nicht der Immobilienfinanzierung dienen.

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Die Umsetzung der PPWR führt in vielen Betrieben zu erheblichen Belastungen. Damit diese Folgen in Brüssel nicht ungehört bleiben, sollten Unternehmen ihre Erfahrungen direkt an die EU-Kommission weitergeben. Nutzen Sie dazu unsere vorbereiteten Textbausteine und erstellen Sie Ihre persönliche Stellungnahme. Jede einzelne Rückmeldung erhöht die Sichtbarkeit der tatsächlichen Herausforderungen im Unternehmensalltag und stärkt die Forderung nach praxistauglichen Lösungen.

© KI generiert

Seit August 2026 ist in der Europäischen Union eine Transparenzpflicht für den Einsatz von KI in Kraft. In bestimmten Fällen müssen KI-generierte Inhalte oder der Einsatz von KI-Systemen nun gekennzeichnet werden. Für viele Unternehmen besteht deshalb jetzt Handlungsbedarf, damit sie die Vorgaben der EU einhalten.