Merkblatt zur Ausfuhr von Frequenzumwandlern sowie Ventilen und Pumpen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellt zwei Merkblätter zur Ausfuhr von Frequenzumwandlern sowie Ventilen und Pumpen bereit.
Für die genannten Fälle hat das Bafa ebenfalls zwei allgemeine Genehmigungen zur Verfahrenserleichterung veröffentlicht. Für die Frequenzumwandler gilt die AGG 17. Für Ventile und Pumpen kann die AGG 14 genutzt werden. In den Merkblättern ist übersichtlich zusammengestellt, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen AGGs genutzt werden können und was weiter zu beachten ist.
