Recht und Steuern

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Gewerbemietverhältnissen

Am 31. Dezember 2020 ist ein neues Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft getreten. Dieses enthält u. a. eine Regelung zugunsten von Unternehmen, welche ihre gemieteten oder gepachteten Grundstücke bzw. Geschäftsräume aufgrund staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen können.
Im Sinne des Gesetzes ist davon auszugehen, dass die Einschränkungen einen Umstand im Sinne von § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) darstellen, der zur Anpassung des Mietvertrages führen kann. Ein Automatismus zur Kürzung der Miete ist damit allerdings nicht verbunden. Es wird vielmehr an die Verhandlungsbereitschaft der Vertragsparteien appelliert, um eine Lastenverteilung der Folgen von COVID-19 von Vermieter und Mieter gleichermaßen vorzunehmen.