Recht und Steuern

Online-Gründung einer GmbH per Videokonferenz

Ab dem 1. August 2022 sind alle Notare verpflichtet, die Bargründung einer GmbH per Videokommunikation anzubieten.
Die Entscheidung, in welcher Verfahrensart die Gründung der GmbH von statten gehen soll – also ob im Online- oder Präsenzverfahren – treffen allerdings die Beteiligten (§ 16a Abs.1BeurkG n.F.) Das Online-Verfahren ist nach dieser Regelung ausschließlich für GmbH-Gründungen und da auch nur für Bargründungen zulässig. Die Gründung von anderen Kapitalgesellschaften (AGs, KGaA…) oder Sach- bzw. gemischte Bar- und Sachgründungen von GmbHs ist auch weiterhin wegen ihrer Komplexität nur im Präsenzverfahren möglich.
Darüber hinaus wird für bestimmte Handelsregisteranmeldungen ein notarielles Online-Verfahren eingeführt.