Transparenzregister: Gebühren deutlich angehoben
Das Bundesfinanzministerium hat die Transparenzregistergebührenverordnung geändert. Das Gebührenverzeichnis ist im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 378 veröffentlicht. Vor trittbrettfahrenden Dienstleistern im Zusammenhang mit der Transparenzregistereintragung wird gewarnt.
Zuletzt betrug die Gebühr jährlich 20,80 EUR. Ab dem Jahr 2024 beträgt die Gebühr jährlich 19,80 EUR.
Warnung:
Die Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen führt leider auch zu Trittbrettfahrern, die mit recht bedrohlich klingenden und Druck erzeugenden Schreiben oder E-Mails den Eindruck erzeugen, man müsste über sie die Eintragung vornehmen. Im Betreff solcher E-Mails steht z. B. „Fristsache: Meldepflicht Transparenzregister seit 01.08.2021“. Diese Unternehmen bieten ihre Dienstleistung kostenpflichtig an. Die Wirkung ist vergleichbar mit Formularfallen, da es keinerlei Pflicht gibt, die Eintragung über einen solchen Dienstleister vorzunehmen.
Wer als Unternehmen derartige Schreiben erhält, sollte prüfen, ob man eintragungspflichtig ist und ob man seine Eintragungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte letzteres nicht der Fall sein, kann die Eintragung selbst vorgenommen werden.
Wer als Unternehmen derartige Schreiben erhält, sollte prüfen, ob man eintragungspflichtig ist und ob man seine Eintragungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte letzteres nicht der Fall sein, kann die Eintragung selbst vorgenommen werden.