Neue Wertgrenzen in Thüringen zum 1. Juli 2023

Die im Zuge der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise eingeführten Erleichterungen im Thüringer Vergabegesetz sind zum 30. Juni 2023 beendet worden. Es gelten ab 1. Juli 2023 folgende Wertgrenzen zur Beteiligung an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben in Thüringen.