Wertgrenzen Bundesländer

Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland erstellen regelmäßig eine Übersicht zu den Wertgrenzen von Bund und Ländern.
Noch immer gibt es keine einheitlichen Wertgrenzen im gesamten Bundesgebiet. Diese werden von den einzelnen Ländern selbstständig festgelegt. Das ist besonders für Unternehmen schwierig, die in mehr als einem Bundesland tätig sind. Die Wertgrenzen legen fest, ob eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben werden darf und somit von der Regel der öffentlichen Ausschreibung abweicht.
Die aktuelle Übersicht zu den geltenden Wertgrenzen in den einzelnen Bundesländern sowie Hinweise auf die einzelnen Veröffentlichungspflichten und Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Website der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA).