Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes tritt zum 1.1.2024 in Kraft

Die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes ist am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden.
Auf Grund der Initiative der Thüringer IHKn wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert.
Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
  • die stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern, 
  • die einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als bei Lieferungen und Dienstleistungen,
  • die Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.
Zudem wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes für Bauaufträge auf EUR 75.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EUR 30.000 erhöht.
Das Thüringer Vergabegesetz wird allerdings einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhalten, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.