Nr. 3448274

Kreislaufwirtschaft

Sowohl bei der betrieblichen Abfallentsorgung als auch bei der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten sind vielfältige abfallrechtliche Vorschriften zu beachten.
Davon sind alle IHK-Betriebe betroffen. Aktuelle Stichworte sind die neue Abfallnachweisverordnung, das Batteriegesetz, das Elektrogerätegesetz und die Verpackungsverordnung.

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Der Gesetzentwurf setzt die neue EU-Verpackungsverordnung um. Sie gilt seit Februar 2025 und bringt ab August 2026 wichtige Änderungen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland.

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Antje Welz
Umwelt und Nachhaltigkeit