Kreislaufwirtschaft

Wie werden HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgt?

Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung betrifft vorrangig HBCD-haltige Abfälle. Diese können als normaler, d. h. kein gefährlicher Abfall, entsorgt werden.
Die Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe (Styropor) führte in vielen Bundesländern zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben.
Mit der beschlossenen Regelung werden HBCD-haltige Abfälle nicht mehr, wie zwischenzeitlich praktiziert, als gefährliche Abfälle eingestuft, die Entsorgung wird dadurch wesentlich vereinfacht. Das bestehende Moratorium einer Übergangsregelung bis Ende 2017 wird damit gesetzlich festgeschrieben.
Das Umweltbundesamt informiert ausführlich über alternative Dämmstoffe und künftige Anforderungen an die Entsorgung.

Quelle: DIHK/ UBA