REACH und Chromtrioxid: Neues Meldeformat der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nach eigener Mitteilung ein neues Meldeformat des Kontrollberichts für bestimmte Emissionen von Chromtrioxid für Unternehmen (spez. Downstream User) der Beschichtungs- und Oberflächenbehandlungsindustrie veröffentlicht. Verschiedene Überwachungen und Berichte an die ECHA sind Bestandteil von Zulassungsentscheidungen zu Chromtrioxid.
Das Meldeformat ist laut Mitteilung der ECHA vor allem auf die Downstream User zugeschnitten, die unter den Zulassungsentscheidungen C(2020)8797 (CTAC) und C(2020)8735 (REACHLaw Ltd) agieren. Die Zulassungsentscheidungen verlangen von den nachgeschalteten Anwendern, die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Chromtrioxid sowie die Emissionen in das Abwasser und die Luft zu überwachen und der ECHA zu melden. 
Die Informationen werden jährlich vorgelegt und den Zulassungsinhabern zur Verfügung gestellt, damit diese ihre Expositionsszenarien validieren und mögliche Überprüfungsberichte für die Beantragung einer Zulassungsverlängerung erstellen können. Die erste Frist ist der 18.12.2021.
(Quelle DIHK)