VSME - Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU


Warum ein freiwilliger Standard?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht kapitalmarktorientiert sind, unterliegen nicht der gesetzlichen Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dennoch fordern Banken, Investoren, Geschäftspartner oder Kunden zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen – ein sogenannter Trickle-Down-Effekt.
Immer mehr KMU entscheiden sich daher, freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten – um Transparenz zu schaffen, Vertrauen zu stärken und neue Geschäftschancen zu nutzen.
Was ist der VSME?
Der Voluntary SME Standard (VSME) wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ziel ist es, KMU eine praxisnahe, standardisierte und digitale Lösung für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine offizielle Empfehlung zur Anwendung des VSME veröffentlicht.
Aufbau des VSME
Der Standard besteht aus zwei Modulen:
1. Basic Module
  • Für Kleinstunternehmen konzipiert
  • Mindestanforderung für alle KMU
  • Fokus auf zentrale ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung)
2. Comprehensive Module
  • Erweiterung des Basismoduls
  • Enthält zusätzliche Datenpunkte, die häufig von Banken, Investoren oder Großkunden abgefragt werden
Aktueller Stand & Zeitplan
  • Dezember 2024: Veröffentlichung des Entwurfs durch EFRAG
  • Januar–Mai 2025: Öffentliche Konsultation (u. a. mit Beteiligung der IHK-Organisation)
  • Juli 2025: Empfehlung der EU-Kommission zur Anwendung des VSME
  • 2025/2026: Weitere Initiativen zur Förderung der Anwendung durch EFRAG und EU
Empfehlungen der EU-Kommission
Am 30. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Anwendung des neuen VSME-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Der Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und richtet sich an nicht börsennotierte KMU und Kleinstunternehmen in der EU.

Die Kommission empfiehlt zudem, dass nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen, Finanzinstitute und Kreditgeber ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die Inhalte des VSME-Standards beschränken. Auch die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Maßnahmen auf nationaler Ebene fördern.

Im Rahmen der Omnibus-Vorschläge vom Februar 2025 plant die EU, berichtspflichtige Unternehmen künftig zu verpflichten, ihre Anforderungen an Unternehmen der Wertschöpfungskette mit bis zu 1.000 Beschäftigten auf den VSME-Standard zu begrenzen – es sei denn, branchenspezifische Anforderungen gehen darüber hinaus. Ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist in Vorbereitung.
Digitale Umsetzung

EFRAG hat eine digitale VSME-Vorlage sowie eine XBRL-Taxonomie veröffentlicht. Diese ermöglichen eine Interaktive Eingabe & automatische Berechnungen, Konsistenzprüfungen sowie eine softwareunabhängige digitale Berichterstattung.
Weiterführende Informationen & Downloads