Konsultation zur Gesetzgebungsinitiative zum Ausfuhrverbot von Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind

Vom 8. Mai bis zum 31. Juli 2023 können sich Interessensträger an der Konsultation zur Gesetzgebungsinitiative für ein Verbot der Herstellung und Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien, die in der Europäischen Union bereits verboten sind, beteiligen und Rückmeldungen einreichen. Das Feedback wird bei der weiteren Erarbeitung und der Folgenabschätzung dieser Initiative berücksichtigt.
Gern bündeln wir Ihre Interessen.
Ziel der Gesetzgebungsinitiative ist ein Verbot der bisher legalen Herstellung von in der EU bereits verbotenen Chemikalien, die für den Export bestimmt sind. Dies soll den Schutz von Drittländern vor negativen Auswirkungen dieser Chemikalien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verbessern. Damit wird die im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit eingegangene Verpflichtung erfüllt sowie die interne und externe Politik in diesem Bereich noch weiter konsequent aufeinander abgestimmt.
Als mögliche Handlungsoptionen können u.a. bewertet werden:
  • Bereitstellung von mehr Informationen, gemäß der PIC-Verordnung, für Nicht-EU-Länder
  • Überarbeitung der Ausfuhranforderungen der PIC-Verordnung
  • Einführung eines Verbots der Herstellung von Chemikalien, die in der EU nicht genehmigt oder verboten sind
  • Ein Ansatz, der alle obigen Optionen verbindet
Zudem soll die externe Ausweitung des Verbots, die Sicherheits- und Nachhaltigkeitsstandards für gefährliche Chemikalien außerhalb der EU-Grenzen zu fördern. Positive Auswirkungen für Europa sind ebenfalls zu erwarten, wenn grenzüberschreitender Schaden durch entsprechende Chemikalien reduziert wird.
Der internationale Handel mit gefährlichen Chemikalien wird durch das Rotterdamer Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent - PIC) geregelt, das in der EU durch die PIC-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien umgesetzt wird.  
Eine Annahme der neuen Gesetzgebungsinitiative durch die EU-Kommission ist voraussichtlich für das vierte Quartal 2023 geplant. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der Kommission.
Zur Konsultation gelangen Sie über folgenden Link. Diese umfasst einen Fragebogen und die Möglichkeit ein Dokument hochzuladen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht.