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Nr. 3494732

Bescheinigungen | Ursprungszeugnisse | Carnet

Bescheinigungen | Ursprungszeugnisse | Carnet

Ägypten: Vorabregistrierung von Fracht

Seit 2021 befindet sich das „Advanced Cargo Information System (ACI)“ in Betrieb. Dieses System schreibt vor, dass Importeure, Exporteure und Schifffahrtsunternehmen erweiterte elektronische Frachtdaten bereitstellen, bevor die Sendungen ägyptische Häfen erreichen.

Zollpassierscheinheft

Seit dem 1. Juni 2026 wird das volldigitale Carnetverfahren in der EU, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen gemeinsam umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2027 führt auch Moldau das eATA-Carnet offiziell ein – Carnetinhaber müssen bei der Einfuhr einen QR-Code vorlegen.

Carnet ATA

Neue Regelung: Wer mit einem Carnet ATA in die Türkei einreisen will, muss sich vorab über ein Registrierungsportal anmelden.

Zollverfahren

Wie gehe ich bei der vorübergehenden Einfuhr von Waren vor, wenn mein Empfangsland kein Carnet ATA akzeptiert?

IHK-Bescheinigungen

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungsezugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen.

Internationaler Warenverkehr

Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich

Ursprungszeugnisse online beantragen

Sparen Sie Zeit und Postwege: Mit der eUZ-Webanwendung der IHK beantragen und verwalten Sie Ursprungszeugnisse sowie Handelsdokumente vollständig digital. Seit der Erweiterung um das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) laden Sie bewilligte Dokumente direkt als fälschungssicheres PDF herunter und verifizieren diese weltweit über das IHK-Portal.

Alternative Nachweise

Mit der (Langzeit-) Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung gibt es eine zusätzliche Möglichkeit den handelspolitischen Ursprung einer Ware nachzuweisen.