Alternative Nachweise
(Langzeit-) Erklärung-IHK als Ursprungsnachweis
Möchten Sie Ihren Kunden innerhalb Deutschlands oder im Ausland den nichtpräferenziellen Ursprung Ihrer Waren nachweisen? Neben dem klassischen Ursprungszeugnis bietet die (Langzeit-)Erklärung-IHK eine effiziente Möglichkeit, diesen Nachweis zu führen oder als Vornachweis für spätere Dokumente zu nutzen.
Was ist die Erklärung-IHK?
Die Erklärung-IHK dient dazu, den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware rechtssicher zu bestätigen. Sie ist besonders wertvoll als Vornachweis, wenn Sie beispielsweise bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ein offizielles Ursprungszeugnis beantragen möchten.
- Geltungsbereich: Deutschland, häufig in anderen EU-Mitgliedstaaten und seit Anfang 2023 auch durch Schweizer IHKs (sofern von einer deutschen IHK bescheinigt).
- Formate: Erhältlich als Einzelerklärung (für eine Lieferung) oder als Langzeiterklärung (für regelmäßige Sendungen).
- Unterschrift: In der aktuellen Fassung optional. Sofern die verantwortliche Person mit Namen und Position im Unternehmen genannt wird, ist keine handschriftliche Unterschrift zwingend erforderlich (Details siehe Fußnote 9 des Formulars).
Waren mit Ursprung in der EU
Diese Variante ist ideal für Unternehmen, die keine Lieferantenerklärung gemäß Präferenzrecht abgeben können oder wollen, deren Produkte aber nach dem Unionszollkodex als EU-Ursprungswaren gelten.
- Gültigkeit: Als Langzeit-Erklärung für bis zu 24 Monate möglich.
- Bescheinigung: In der Regel ist keine Bescheinigung durch die IHK erforderlich.
- Ausnahme: Soll die Erklärung in der Schweiz vorgelegt werden, muss sie zwingend von der deutschen IHK bescheinigt werden.
Erklärung-IHK für Drittlandswaren
Auch für Waren, die ihren Ursprung außerhalb der EU haben, kann die Erklärung-IHK genutzt werden. Hier gelten jedoch strengere Regeln für die Bescheinigung:
- Nachweispflicht: Der Drittlandsursprung muss durch geeignete Dokumente belegt werden. Das Verfahren ähnelt der Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und ist gebührenpflichtig.
- Bescheinigung der Langzeit-Erklärung: Dies ist bei Drittlandswaren nur in Ausnahmefällen möglich:
- Rückwirkend: Der Zeitraum liegt in der Vergangenheit, wodurch der Ursprung zweifelsfrei feststeht.
- Zukunftsorientiert: Es muss garantiert sein, dass sich der Ursprung im Gültigkeitszeitraum nicht ändert (z. B. bei Produktion im eigenen Werk im Drittland).
- Dauer: Die maximale Laufzeit beträgt hier 12 Monate.
Hinweis: Ob Sie ein vollwertiges Ursprungszeugnis oder eine bescheinigte Erklärung-IHK an Ihren Kunden weitergeben, bleibt Ihre unternehmerische Entscheidung. Beide Dokumente dienen dem Kunden als gültiger Vornachweis für dessen eigene IHK-Anträge.
Downloads & Beratung
Bereiten Sie Ihre Dokumente rechtzeitig vor, um reibungslose Handelsabläufe zu gewährleisten.
- Muster: Ein Formular zur (Langzeit-)Erklärung-IHK finden Sie in unserem Downloadbereich.
- Individuelle Fragen: Da die Regelungen je nach Warenart und Zielland variieren können, empfehlen wir eine frühzeitige Rücksprache mit Ihrer zuständigen IHK.