Carnet ATA

Türkei: Sonderregelungen für Carnets

1. Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Die IHK zeigt, wie Sie ein Carnet ATA beantragen. Besonderheiten für die Türkei finden Sie nachstehend.

1.1. Angaben in Feld B „vertreten durch”

  • Hier ist der Vertreter oder die Vertreterin namentlich einzutragen, also diejenige Person, die mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt. Kann er oder sie nicht namentlich genannt werden, dann ist eine Vollmacht erforderlich.

1.2. Vollmacht für Vertreter oder Vertreterin

  • Wenn ein Vertreter oder eine Vertreterin nicht namentlich in Feld B angegeben ist, benötigt er oder sie eine vom Carnetinhaber unterschriebene und von der ausstellenden IHK bescheinigte Vollmacht.
  • Bitte laden Sie dieses Formular für eine Vollmacht (PDF-Datei · 70 KB) herunter und speichern es ab. Es handelt sich um ein beschreibbares PDF-Dokument. Bitte öffnen Sie das Dokument mit dem Adobe Reader. Dann können Sie es ausfüllen.
  • Laden Sie die ausgefüllte Vollmacht bei Antragstellung in das eCarnet-System hoch.
  • Die IHK bescheinigt die Vollmacht und übergibt sie Ihnen zusammen mit dem ausgestellten Carnet.
  • Bitte geben Sie diese Vollmacht derjenigen Person mit, die in der Türkei die Zollformalitäten erledigt.
Alternativ ist die Beglaubigung durch eine Botschaft, ein Konsulat oder einen Notar möglich.
  • Für Unternehmen aus Thüringen ist das Generalkonsulat Türkei in Kassel zuständig. Die Kontaktdaten sind wie folgt:
    🇹🇷 Türkisches Generalkonsulat Kassel
    📍 Adresse: Schützenstr. 29, 34125 Kassel, Deutschland
    📧 E-Mail: konsulat.kassel@mfa.gov.tr
    📞 Telefon: +49 (0) 163 7789670

1.3. Warenliste als Excel-Datei mitführen

  • Zusätzlich zur Warenliste im Carnet ist eine spezielle Excelliste (XLSX-Datei · 10 KB) mit der Auflistung der Waren zu erstellen.
  • Diese Liste bitte auf einem Speichermedium (zum Beispiel USB-Stick) speichern und bei der Einfuhr dem türkischen Zoll übergeben.

2. Vor jeder Einfuhr und Wiederausfuhr: Anmeldung des Carnets über Registrierungsportal

Wer mit einem Carnet ATA in die Türkei einreist, muss über ein Registrierungsportal seine geplante Ankunft beim türkischen Zoll anmelden. Die Anmeldung über das Portal ist verpflichtend und hat vor Eintritt in das türkische Zollgebiet zu erfolgen. Das Portal ist in türkischer und englischer Sprache verfügbar. Vor der erstmaligen Nutzung des Portals ist eine passwortbasierte Anmeldung erforderlich.
Kann die Vorabanmeldung nicht vor Erreichen der türkischen Zollstelle durchgeführt werden, nehmen die Zollbeamten die erforderlichen Eintragungen vor. Dies führt in der Regel zu Verzögerungen bei der Abfertigung.
Fragen zur Vorabregistrierung des Carnets richten Sie bitte per Mail direkt an den Bürgenden Verband in der Türkei, Union of Chambers and Commodity Exchanges of Türkiye (TOBB)
sedef.yayla@tobb.org.tr oder serdar.moldibi@tobb.org.tr

3. Sie haben noch Fragen?

Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit der ausstellenden IHK auf, bevor Sie das Carnet beantragen.