Beantragung von Ursprungszeugnissen

Für die Erstellung von manuellen Ursprungszeugnissen gibt es eine PDF-Ausfüllhilfe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1622 KB) (Stand Feb. 2022), mit der sich die Angaben in die vorgesehenen Felder einfügen und ausdrucken lassen. Sie entspricht optisch bezüglich Schriftart und Schriftgröße den elektronischen Ursprungszeugnissen.

Wozu dient ein Ursprungszeugnis?

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. Das Ursprungszeugnis weist den handelspolitischen Ursprung von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich für:
  • die Steuerung der Handelsströme
  • die Einfuhrabwicklung im Empfangsland
  • die Durchführung von Anti-Dumping-Maßnahmen
  • als zahlungsauslösendes Dokument in Akkreditiven
  • die Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
  • im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen.
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses. Es kann allerdings auch von inländischen Abnehmern gefordert werden, die die Waren später weiter exportieren möchten.

Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen


Die IHK stellt auf Antrag Ursprungszeugnisse für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Dazu ist erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im Kammerbezirk hat und die Ware versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet.
Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.

Zu verwenden ist ein vorgeschriebenes Formular, welches Sie im IHK-Service-Center oder bei einschlägigen Formularverlagen erwerben können. Das Ursprungszeugnis kann neben Deutsch in jeder anderen Amtssprache der EU ausgefüllt werden. Die IHK kann in diesem Fall eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer verlangen.
Ursprungszeugnisse werden von der IHK nur ausgestellt, wenn der Vordruck formell richtig ausgefüllt ist, der Ursprung der Waren zweifelsfrei nachgewiesen ist und alle Angaben korrekt sind. Die IHK muss die Ausstellung des Ursprungszeugnisses ablehnen, wenn die eingereichten Unterlagen fehlerhaft und unvollständig sind. Derjenige der den Antrag auf Ausstellung des Ursprungszeugnisses unterschreibt, zeichnet für die Richtigkeit aller Angaben verantwortlich und steht bei Unregelmäßigkeiten in der Haftung.

Eine Ausfüllhilfe sowie weitere Hinweise finden Sie im Downloadbereich.

Ursprung und Nachweis

Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 23 Zollkodex).

Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 24 Zollkodex).
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