Zollpassierscheinheft
Start des volldigitalen Carnets am 1. Juni 2026
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert.
- 1. Das Carnet ATA wird volldigital
- 2. Carnet ATA für zügige Zollabfertigung
- 3. Was bedeutet Carnet ATA?
- 4. Was ist das Carnet CPD?
- 5. Welche Vorteile bietet das Carnet ATA?
- 6. Sind Genehmigungen erforderlich?
- 7. Wer erhält ein Carnet ATA/CPD?
- 8. Wer stellt Carnets ATA/CPD aus?
- 9. Welche Länder akzeptieren Carnet ATA?
- 10. Für welche Waren lässt sich ein Carnet ATA verwenden?
- 11. Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?
- 12. Wie hoch darf der Warenwert sein?
- 13. Wie lange ist ein Carnet gültig?
- 14. Ausstellung von Carnets für Russland, die Ukraine und Belarus
1. Das Carnet ATA wird volldigital
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen haben das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam eingeführt. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen.
Was bleibt:
- Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über das System www.e-ata.de/
- Die Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt
Was sich ändert:
- Carnet-Abwicklung volldigital über App und/oder Desktopversion (siehe "Hilfreiche Links zum volldigitalen Carnet"). Details zum neuen Prozess hat die DIHK zusammengestellt
Änderungen beim Carnet zum 1. Juni 2026
Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt – unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen – selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Hinweis: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet werden.
FAQs zum volldigitalen Carnet
Muss ich mich für die mobile App bzw. die Desktop Version nochmal separat registrieren?
Ja. Das e-ata-System, welches für die Antragstellung eines Carnets verwendet wird, ist losgelöst von der mobilen App bzw. Desktopvariante für die weitere Abwicklung. Es handelt sich um unterschiedliche Systeme, die jeweils eine eigene Registrierung erfordern. Die Links finden Sie im Folgenden.
Sind die mobile App bzw. die Desktopvariante kostenlos?
Ja, die Programme können kostenlos heruntergeladen bzw. genutzt werden.
Weiterführende Links
2. Carnet ATA für zügige Zollabfertigung
Voraussetzung ist für ein Carnet ATA ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Das alternative Zollverfahren „Vorübergehende Verwendung” beim Drittlandszoll ist weltweit möglich!
3. Was bedeutet Carnet ATA?
„Carnet“ ist französisch und heißt „Heft”. Die Abkürzung „ATA“ steht für „vorübergehende Einfuhr“ (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt „Carnet ATA“ also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - quasi ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.
4. Was ist das Carnet CPD?
Das Carnet CPD ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet ATA zu verwenden.
5. Welche Vorteile bietet das Carnet ATA?
- zügige Grenzabfertigung
- beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
- keine weiteren Ausfuhr-/Einfuhrdokumente erforderlich
- keine Zahlung und Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben
6. Sind Genehmigungen erforderlich?
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware ist zusätzlich zum Carnet eine Ausfuhrgenehmigung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) erforderlich.
7. Wer erhält ein Carnet ATA/CPD?
Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgen.
8. Wer stellt Carnets ATA/CPD aus?
Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.
9. Welche Länder akzeptieren Carnet ATA?
Das Carnet ist in zahlreichen Staaten möglich.
Innerhalb der EU benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:
- Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
- Ceuta und Melilla
- Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).
10. Für welche Waren lässt sich ein Carnet ATA verwenden?
Die meisten Staaten haben die drei „Basisanwendungen“ ratifiziert:
- Messe- und Ausstellungsgut
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions – foire et exposition)
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster (commercial samples – échantillons)
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.
Berufsausrüstung (professional equipment – matériel professionnel)
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Rundfunk, Fernsehen usw. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Rundfunk, Fernsehen usw. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
- Verbrauchsgüter
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)
11. Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?
Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Unionsswaren sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein.
12. Wie hoch darf der Warenwert sein?
Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder frei zu bekommen. Es ist der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Bürgschaft zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung. Hier ist eine entsprechende Prüfung durchzuführen.
13. Wie lange ist ein Carnet gültig?
Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie können daher ein Carnet für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Hier ist die jeweils vom Zoll im Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfrist unbedingt einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.
14. Ausstellung von Carnets für Russland, die Ukraine und Belarus
Die Ausstellung von Carnet ATA sowie Anschluss-Carnets für vorübergehende Ausfuhren von Waren nach Russland / Belarus / Ukraine ist derzeit nicht möglich. Allgemein wird dringend empfohlen, noch im Umlauf befindliche Carnets für diese Länder nicht mehr zu verwenden.
Mit dem interaktiven Beratungsablauf zum Carnet A.T.A./C.P.D. in der IHK Export-App finden Sie in weniger als einer Minute heraus, ob ein Carnet für Sie in Frage kommt. Machen Sie den Online-Check!