Ägypten: Vorabregistrierung von Fracht

Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI)

Der ägyptische Zoll führt ein neues elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens „Advanced Cargo Information (ACI)” ein. Zunächst ist Seefracht betroffen, Luftfracht soll folgen. Was bedeutet das für deutsche Exporteure?

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren. Die probeweise Einführung (Pilotphase) des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen startete am 1. April 2021. Die verbindliche Einführung ist für den 1. Oktober 2021 vorgesehen (Abgangsdatum der Fracht).

2. Ablauf: Wer macht was?

Bislang liegen keine weiteren Informationen zum Ablauf der Vorabregistrierung und der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) vor. So könnte sich (unverbindlich) der Ablauf gestalten:
  • Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
    1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
    2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
  • Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.  
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
  • Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
  • Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kommt die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen).
  • Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich im User Manual unter 1.4.
  • Die Kostenübersicht findet sich im  User Manual unter 1.10. Documents and pricing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD. 
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein  Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Seit 14. Oktober 2021 wird für  jede Sendung unter einer ACID-Nummer eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.
Außerdem wissenswert:
  • Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum.

4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?

Im Ursprungszeugnis können dieses Angaben in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eingetragen werden. Es können vorläufige Dokumente hochgeladen werden, beispielsweise kann eine Legalisation nach dem Hochladen erfolgen, um keine zusätzliche Verzögerung im Prozess zu verursachen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen dann die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
Mittelfristig soll die Papierform bei einigen Dokumenten entfallen und damit auch die Legalisation. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.
Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass für die Einfuhrverzollung in Ägypten neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Ursprungszeugnisse künftig auch die Einreichung elektronisch bescheinigter Handelsrechnungen akzeptiert wird. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.

5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer

Die Anforderung des Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU (früher Market Access Database). Es entsteht ein hoher Aufwand, der durch die handelsübliche Praxis vermieden werden könnte, dass nur der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.

6. Testphase für die Anwendung des ACI-Systems für Luftfracht verlängert

Der ägyptische Finanzminister hat bekannt gegeben, dass die verpflichtende Vorab-Registrierung von Luftfrachtsendungen nach Ägypten auf den 1. Januar 2023 verschoben wird. Damit gewährt das Ministerium allen am Handel beteiligten Parteien mehr Zeit für Schulungen und die Implementierung des neuen Systems. Die obligatorische Vorab-Registrierung im ACI-System sollte ursprünglich am 1. Oktober 2022 beginnen. Laut Mitteilung des ägyptischen Kabinetts fordert die ägyptische Zollverwaltung alle Akteure dazu auf, sich schnell dem System anzuschließen. Ab 1. Januar 2023 werden Warensendung in Ägypten nur dann verzollt, wenn die im ACI-System generierte Nummer (Advanced Cargo Information Declaration - ACID) in den Frachtdokumenten enthalten ist.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der AHK Ägypten hier.

7. Weitere Informationen und Ansprechpartner

Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo bietet eine unverbindliche FAQ-Sammlung an.
Ansprechpartnerin für Fragen bei der AHK ist:
Karin Elshafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce

Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email:  karinelshafei@ahk-mena.com
Ansprechpartnerin zum Thema Luftfracht:
Jasmin Hussein
Membership Project Manager
Email: jasmin.hussein@ahk-mena.com
Tel.: +202 3333 8466