Verpackungsholz im internationalen Handel

Seit Ende Oktober 2023 gilt bundesweit eine neue Pflanzenbeschauverordnung. Darin werden Anforderungen, die sich an den Handel mit Pflanzen und Pflanzenprodukten aus der EU-Pflanzengesundheitsverordnung ergeben, genauer geregelt.
Eine dieser neuen Anforderungen ist, dass auch die Händler (nicht mehr nur die Hersteller von Holzverpackungsmitteln oder die Behandler von Verpackungs-Holz) vom Pflanzenschutzdienst in Thüringen registriert werden müssen.
An Verpackungsmittel aus Holz gibt es für den internationalen Handel bestimmte Anforderungen einer Behandlung (meist Hitzebehandlung), damit keine Schädlinge verschleppt werden.
Für den korrekten Umgang mit nach ISPM-Standard Nr.15 behandeltem Holz (ein international verbindlicher Standard) müssen ab sofort auch die Händler von solchem Holz registriert und geschult werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Ansprechpartner:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR)
Referat Pflanzenschutz u. Saatgut
Herr Christoph Rummel
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361 574 198 148