KLUG - Zuschussförderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Mit der Richtlinienänderung 2024 ist die Maßnahme B6 „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ nun bei der Thüringer Aufbaubank angesiedelt.
Für das Haushaltsjahr 2026 stehen keine Mittel mehr zur Verfügung. Förderanträge können weiterhin über das TAB-Förderportal gestellt werden. Eine Bewilligung kann jedoch lediglich mit Haushaltsmitteln für die Jahre 2027 und 2028 erfolgen.
Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs von Vermögenswerten einer Betriebsstätte durch eigenständige Kleinstunternehmen. Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Der Fördersatz beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben.
Bedarfe der Grundversorgung umfassen Produkte und Dienstleistungen, die von einem durchschnittlichen Verbraucher täglich bis wöchentlich oder unregelmäßig aber unter Umständen dringlich vor Ort genutzt werden. Dazu gehören:
- Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
- Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren
- Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften
- medizinisch-helfende Behandlungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie)
- Pflegedienstleistungen, Podologie, Fußpflege
- Augenoptik und Hörgeräteakustik
- Friseure, Floristikgeschäfte
- Gastronomie
Weitere Informationen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank.