Bauleitplanung

Wenn Sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Die angegebenen Abgabefristen für Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, an die die IHK Siegen gebunden ist, müssen dabei beachtet werden. Diese Fristen können von den Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung abweichen.
Hinweis: Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung sprechen Sie uns gerne an.

Laufende Bauleitplanverfahren

Kommune
(Landkreis)
Planung/Vorhaben Frist für
Stellungnahme
Sömmerda (SÖM) Flächennutzungsplan Sömmerda 19.10.2026
Frohndorf (SÖM) Vorhabenbezogener B-Plan Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf 19.10.2026
Kreuzebra (SÖM) Vorhabenbezogener B-Plan Kreuzebra Am Spitzhofe 23.10.2026
Hüpstedt (SÖM) Abrundungssatzung Hüpstedt 23.10.2026
Bad Langensalza (UHK) Vorhabenbezogener B-Plan Biogasanlage am Ascharaer Kreuz 30.10.2026
Helbedündorf, OT Kleinbrüchter (KYF) Vorhabenbezogener B-Plan SO Lager- und Brechplatz Peukendorf 06.11.2026
Niederorschel (EIC) Bebauungsplan WA Johannes-Drößler-Straße 10.11.2026
Am Ettersberg, Neumark Bebauungsplan SO Tierhaltungsanlage Am langen Raine 13.11.2026
Mühlhausen (UHK) Vorhabenbezogener B-Plan SO Hotel Spielbergstraße 13.11.2026
Weißensee (SÖM) Erweiterungssatzung_Weißensee_Am Seetor 17.11.2026
Elxleben (SÖM) Bebauungsplan Gewerbegebiet Vor dem Steinberg III 20.11.2026
Drei Gleichen (GTH) Flächennutzungsplan_Drei Gleichen 20.11.2026
Artern (KYF) Bebauungsplan_Artern_Kachstedter Straße Nord 20.11.2026
Grammetal (AP) Planfeststellungsverfahren_Grammetal_Haltepunkt Hopfgarten 23.11.2026

Reichen Sie hier Ihre Anmerkung zu einer Bauleitplanung ein

Grundbegriffe der Bauleitplanung

Möchte ein Unternehmen bauen, den Betrieb erweitern oder einen neuen Standort entwickeln, spielen die Bauleitpläne der Gemeinde eine wichtige Rolle. Sie legen fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind und wie sich ein Gebiet künftig entwickeln soll. Die wichtigsten Instrumente der kommunalen Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan beschreibt die beabsichtigte Entwicklung einer Gemeinde. Er zeigt für das gesamte Gemeindegebiet, wo künftig Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen oder Verkehrsflächen vorgesehen sind.
Der Flächennutzungsplan richtet sich in erster Linie an Behörden und besitzt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Unternehmen oder Bürgern. Er bildet jedoch die Grundlage für spätere Bebauungspläne.

Bebauungsplan (B-Plan)

Der Bebauungsplan regelt verbindlich, was auf einem bestimmten Grundstück oder in einem bestimmten Gebiet zulässig ist. Er legt beispielsweise fest:
  • welche Nutzungen erlaubt sind (z. B. Gewerbe, Wohnen oder Industrie),
  • wie hoch Gebäude sein dürfen,
  • wie dicht gebaut werden darf,
  • welche Flächen freizuhalten sind.
Für Unternehmen ist der Bebauungsplan besonders wichtig, da er die Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben bildet.
Eine besondere Form des Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan. Er dient dazu, ein konkret geplantes Vorhaben, beispielsweise die Ansiedlung oder Erweiterung eines Unternehmens, planungsrechtlich abzusichern. Gemeinde und Vorhabenträger vereinbaren dabei verbindlich, wie das Vorhaben umgesetzt werden soll.