Bauleitplanung

Auf dieser Seite stehen Informationen über die der IHK Erfurt aktuell vorliegenden Planverfahren zur Verfügung.
Wenn Sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben, teilen Sie uns gerne Ihre Anregungen und Bedenken mit. Wir können Ihre Anmerkungen in der Stellungnahme der IHK berücksichtigen, sofern sie mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind.
Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular.
Die angegebenen Abgabefristen für Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, an die die IHK Siegen gebunden ist, müssen dabei beachtet werden. Diese Fristen können von den Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung abweichen.
Hinweis: Nur durch fristgerechte Stellungnahmen direkt gegenüber der planenden Kommune können Sie im Konfliktfall ihre Interessen und Rechte geltend machen. Wenden Sie sich auch an die Kommune!
Bei Fragen zum Thema Bauleitplanung sprechen Sie uns gerne an.

Laufende Bauleitplanverfahren

Kommune
(Landkreis)
Planung/Vorhaben Frist für
Stellungnahme
Amt Creuzburg (WAK) Bebauungsplan Gewerbegebiet Creuzburg 09.10.2026
Sömmerda (SÖM) Flächennutzungsplan Sömmerda 19.10.2026
Frohndorf (SÖM) Vorhabenbezogener B-Plan Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf 19.10.2026
Kreuzebra (SÖM) Vorhabenbezogener B-Plan Kreuzebra Am Spitzhofe 23.10.2026
Hüpstedt (SÖM) Abrundungssatzung Hüpstedt 23.10.2026
Bad Langensalza (UHK) Vorhabenbezogener B-Plan Biogasanlage am Ascharaer Kreuz 30.10.2026

Grundbegriffe der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. In Deutschland stellt das Baugesetzbuch (BauGB) hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Es ist weiterhin festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes , des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima zu berücksichtigen sind.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe im zweigliedrigen System der bundesdeutschen Bauleitplanung dar. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des BauGB. Ein Flächennutzungsplan soll spätestens alle 15 Jahre von den Gemeinden überprüft und ggf. neu aufgestellt, ergänzt oder geändert werden. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Kommune darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen.
Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Teilgebiet, höchstens für einen Stadtteil aufgestellt wird, gelegentlich auch nur für ein einziges Grundstück. Er ist damit der verbindliche Bauleitplan. Er muss aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind.