Bauleitplanung

Die IHK als Trägerin öffentlicher Belange vertritt im Bauleitplanverfahren die originären Interessen der gewerblichen Wirtschaft.
Bei der Aufstellung eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes beteiligt die Gemeinde die Industrie- und Handelskammer als Trägerin öffentlicher Belange. Die Kammer bringt im Rahmen ihrer Stellungnahme das Gesamtinteresse der Wirtschaft in die Planung ein. Informieren Sie sich hier über aktuell laufende Bauleitplanverfahren, äußern Sie bitte dazu Ihre Meinung und teilen uns Ihre Anregungen bzw. Bedenken mit.

Laufende Bauleitplanverfahren

Kommune
(Landkreis)
Planung Frist für
Stellungnahme
Am Ettersberg, OT Berlstedt (WL) Vorhabenbezogener B-Plan „Unter der neuen Trift“ 05.12.2025
Dachwig (GTH) B-Plan Sonstiges Sondergebiet „Elektrolyseur“ 12.12.2025
Bleicherode, OT Großlohra (NDH) Vorhabenbezogener B-Plan „PV-Freiflächenanlage Amt Lohra“ 12.12.2025
Gemeinde Kyffhäuserland (KYF) Sachlicher Teil-FNP "Windenergieanlagen" 19.12.2025
Tüttleben (GTH) 2. Änderung FNP Tüttleben 20.12.2025
VG Nesseaue (GTH) Gemeinsamer FNP der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra 20.12.2025
Drei Gleichen, OT Mühlberg (GTH) Gemeinde Drei Gleichen · Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Pferdekoppel“ im Ortsteil Mühlberg 19.12.2025
Gerstungen (WAK) Flächennutzungsplan der Gemeinde Gerstungen 21.12.2025
Kirchgandern (EIC) Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 „Gewerbebrache Gärtnerei“ 09.01.2026
Stadt Erfurt (EF) B-Plan "Gebiet zwischen Schwarzburger Straße/B4 und geplanter Straßenanbindung an die B4 (Gefahrenschutzzentrum)" 09.01.2026
Dachwig (GTH) Flächennutzungsplan der Gemeinde Dachwig 16.01.2026
Bad Langensalza (UHK) B-Plan 4. Änderung Gewerbegebiet „GE-Nord“ 16.01.2026
Marolterode (UHK) Vorhabenbezogener B-Plan „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inkl. Nebenanalagen am ehem. Gasspeicher Kirchheiligen“ 16.01.2026
Magdala (WL) B-Plan „Feuerwehrgerätehaus Magdala“ 16.01.2026
Uder (EIC) Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 12 „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Uder 24.01.2026

Grundbegriffe der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. In Deutschland stellt das Baugesetzbuch (BauGB) hohe Anforderungen an die Bauleitplanung. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Es ist weiterhin festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes , des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima zu berücksichtigen sind.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe im zweigliedrigen System der bundesdeutschen Bauleitplanung dar. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan stellt der FNP die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des BauGB. Ein Flächennutzungsplan soll spätestens alle 15 Jahre von den Gemeinden überprüft und ggf. neu aufgestellt, ergänzt oder geändert werden. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar, in dem er die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Kommune darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen.
Innerhalb der kommunalen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan das Ergebnis der konkreten, kleinräumigen Planung, der in der Regel für ein kleines Teilgebiet, höchstens für einen Stadtteil aufgestellt wird, gelegentlich auch nur für ein einziges Grundstück. Er ist damit der verbindliche Bauleitplan. Er muss aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung. Er wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die getroffenen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken wirken dadurch, dass sie beim Baugenehmigungsverfahren für einzelne Bauvorhaben zwingend zu beachten sind.