IHK Nord (10.04.2024)

Einfuhrumsatzsteuer reformieren

Standortnachteile beseitigen: Statement des IHK Nord-Vorsitzenden Dr. Bernhard Brons
Bei der Finanzministerkonferenz am 11. April 2024 haben die Bundesländer die Chance, durch die Entscheidung für eine Reform des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken und eine Benachteiligung deutscher Unternehmen endlich aufzuheben. Das deutsche Steuersystem für Importe aus Drittstaaten ist komplizierter, bürokratischer und für Unternehmen teurer als in unseren europäischen Nachbarländern. Die sogenannte Fristenlösung kann diesen Wettbewerbsnachteil nicht vollständig ausgleichen. Es ist deshalb höchste Zeit für eine Reform des umständlichen Steuerverfahrens für Importgüter, das Unternehmen und Verwaltung nicht nur in Norddeutschland unnötig belastet.

In Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer sofort bei der Wareneinfuhr erhoben und steht damit in starkem Kontrast zu den vereinfachten Verrechnungsmethoden in anderen EU-Staaten. Dort erfolgt die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zeitversetzt erst bei der Verrechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung. Dieses Vorgehen spart den Unternehmen nicht nur administrativen Aufwand, sondern lässt ihnen auch Liquidität. Zudem wird die Finanzverwaltung entlastet, ohne dass dem Fiskus Einnahmen verloren gehen. Diese Chance zum Bürokratieabbau zu nutzen, wäre aus Sicht der norddeutschen Wirtschaft eine nachhaltige Standortpolitik und trägt zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes bei.