Erklärung zur Barrierefreiheit
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/emden. Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) ist bemüht, ihre Website "www.ihk.de/emden” mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher (noch) nicht vollständig barrierefrei. Nicht barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen.
PDFs von Print-Publikationen (zum Beispiel: IHK-Zeitschrift, Positions- und Strategiepapiere)
Die PDF-Dokumente entsprechen nicht dem barrierefreien PDF/UA-Standard. Der Aufwand einer Umstellung der Publikationen stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Jedoch ist die IHK für Ostfriesland und Papenburg bemüht, die wesentlichen Informationen dieser PDFs, sofern möglich, in einem begleitenden barrierefreien Artikel zusammenzufassen.
Eigene Dokumente abseits der Print-Publikationen wurden bereits weitestgehend durch webbasierte Lösungen beziehungsweise barrierefreie Versionen ersetzt. Vereinzelt kann es jedoch vorkommen, dass Inhalte noch nicht barrierefrei verfügbar sind.
PDFs von Wirtschaftssatzungen, Jahresabschlüssen und Gebührentarif
Die PDF-Dokumente entsprechen nicht dem barrierefreien PDF/UA-Standard. Das Redaktionssystem enthält keine barrierefreie Darstellungsmöglichkeit der Wirtschaftssatzungen, der Jahresabschlüsse sowie des Gebührentarif, welche den Regelungsinhalt dieser Dokumente unzweideutig wiedergibt. Die Tabellenfunktion ist dazu nicht detailreich und die Aufzählungsfunktion nicht differenziert genug. Da es sich um justiziable Inhalte handelt, die nicht verkürzt dargestellt werden können, ohne ihrem Zweck zuwiderzulaufen, wurde auf eine barrierefreie Darstellung verzichtet und das PDF-Format beibehalten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde auch auf eine parallele Darstellung verzichtet.
Inhalte (Links, Dokumente) von Dritten
Für ihre Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung ist die IHK Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Häufig wird sie gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese – verlinkten oder auf der IHK-Website bereitgestellten – Unterlagen den Anforderungen der Barrierefreiheit. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg hat keinen Einfluss auf die Inhalte Dritter, ist jedoch bestrebt, so oft wie möglich auf barrierefreie/barrierearme Versionen zu verlinken beziehungsweise diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Eingebettete Videos
Auf der IHK-Website sind aktuell vier Videos eingebettet, die von Dritten auf Video-Plattformen veröffentlicht wurden. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg hat keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit. Das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 („Audiodeskription aufgezeichnet“) ist gegebenenfalls nicht erfüllt.
Interaktive Karten
Im Bereich der Gewerbeflächen- und Standortsuche hat die IHK für Ostfriesland und Papenburg drei interaktive Karten eingebunden. Das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2. („Name, Rolle, Wert“) ist nicht erfüllt. Nach aktuellem Stand ist eine vollständig barrierefreie Version der bestehenden Dienste nicht realisierbar.
Nicht ausreichender Farbkontrast
In manchen Fällen ist der Kontrast zwischen Bild und Quellennachweis nicht ausreichend.
Sicherung der Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Der Webauftritt der IHK für Ostfriesland und Papenburg wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg nutzt ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das sukzessive umgesetzt wurde.
Dieses umfasste:
- die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß der BITV 2.2
- Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
- Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
- Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit
- Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
Die Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen ist ein Anliegen der IHK für Ostfriesland und Papenburg. Sie ist stetig bemüht, nicht barrierefreie Inhalte umzustellen beziehungsweise in eine besser verständliche Variante zu überführen.
Sollten Sie auf Barrieren stoßen, zögern Sie bitte nicht, uns diese mitzuteilen! Schicken Sie uns einfach eine E-Mail und geben Sie darin das betroffene Dokument und den Fehler an. Am einfachsten ist es für uns, wenn Sie den Link zur betroffenen Seite mit angeben.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Das Angebot www.ihk.de/emden enthält Informationen zur IHK-Arbeit in leichter Sprache und Gebärdensprache. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg ist bemüht, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der Komplexität der wiedergegebenen Fachinformationen möglich.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt oder Sie Fragen haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16. September 2026 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung sowie auf den Ergebnissen der Überprüfung der Website durch das Hilfsprogramm “EyeAble”.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie der IHK für Ostfriesland und Papenburg Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Stefan Claus
Pressereferent
Tel.: 04921 / 8901-130
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
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Telefon: 0511/120-4010