Erklärung zur Barrierefreiheit


(23.02.2023 Stand der Erklärung)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.ihk.de/emden/
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) ist bemüht, ihre Website “ www.ihk.de/emden/” mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte dieser Website sind mit Stand dieser Erklärung bisher noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
  • (Beschreibbare) PDF-Dokumente und Formulare der IHK für Ostfriesland und Papenburg (zum Beispiel Merkblätter, Anmeldeformulare, Anträge oder Ausfüllhilfen)
  • Broschüren (zum Beispiel IHK-Zeitschrift oder Weiterbildungsprogramm) stehen nicht barrierefrei zur Verfügung.
  • Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in Video-Plattformen. Es ist nur bedingt möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Der Aufwand einer Umstellung der eingebauten Videos stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
  • Inhalte von Dritten, auf deren Barrierefreiheit wir keinen Einfluss haben. Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen den Anforderungen der Barrierefreiheit und können nicht durch uns nachbearbeitet werden. Uns ist es wichtig, aktuelle Informationen zeitnah weiterzugeben und bitten daher um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bestrebt, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Der Webauftritt der IHK für Ostfriesland und Papenburg wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die Maßnahmen werden im Verbund mit den anderen Mitgliedern sowie den Dienstleistern des Vereins beschlossen, entwickelt und umgesetzt. Dadurch verlängern sich mitunter die Zeiträume, bis alle Neuerungen implementiert sind.
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Wir sind jedoch bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte umzustellen beziehungsweise in eine besser verständliche Variante zu überführen. Alternativtexte von Bildern, Linktexte in Textinhalten und Beschreibungen von Verlinkungen werden aussagekräftig erweitert und mit Kontext versehen. Zusätzliche redaktionelle Anpassungen und Neuformatierungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
Wenn Sie ein bestimmtes PDF-Dokument in einer barrierefreien Fassung benötigen, schicken Sie einfach eine E-Mail und nennen Sie darin den Titel der Datei und die Seite, auf der sie angebunden ist. Am einfachsten ist es für uns, wenn Sie uns in Ihrer Mail den direkten Link zum PDF-Dokument nennen (ermitteln können Sie den über einen Klick mit Ihrer rechten Maustaste).

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Das Angebot www.ihk.de/emden/ enthält Informationen zur IHK-Arbeit in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von Fach-Informationen möglich. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt oder Sie Fragen haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie der IHK für Ostfriesland und Papenburg Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Stefan Claus
Pressereferent
Tel.: 04921 / 8901-30

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: