Die IHK für Ostfriesland und Papenburg unterstützt die bundesweite DIHK-Aktion „27 Prozent von uns - #KeineWirtschaftOhneWir“ und bekennt sich mit einer demonstrativen Beschneidung ihres Logos zu Vielfalt und Weltoffenheit in der deutschen Wirtschaft – und besonders hier vor Ort. Lesen Sie dazu auch die Mitteilung zum Aktionsstart.
Nr. 566
Branchen

Bewachungsgewerbe

Die gewerbsmäßige Bewachung im Sinne des § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen gerichtete Tätigkeit und bedarf einer behördlichen Erlaubnis. Zum Nachweis der fachlichen Eignung muss mindestens am Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO bei einer Industrie- und Handelskammer teilgenommen werden (Arbeitnehmer 40-stündige Unterrichtung, Unternehmer und Führungskräfte 80-stündige Unterrichtung).Für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Citystreifen, Türsteher, Kaufhausdetektive) muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GewO abgelegt werden.