Branchen

Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Angestellte: Mitarbeiter von gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmen müssen an einer Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer teilnehmen. Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden von montags bis freitags in den Räumen der IHK. Sie erfolgt in deutscher Sprache. Die Bescheinigung der Unterrichtung kann verweigert werden. Als Gründe sind z.B. nicht ausreichende inhaltliche und sprachliche Kenntnisse sowie Fehlzeiten zu nennen.

Achtung:
Die Teilnahmegebühr beträgt 425 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden!

Inhalte der Unterrichtung:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich Online. Voraussichtliche Termine und Anmeldeschluss:    
Termin:
Anmeldeschluss:
AUSGEBUCHT
31. Mai 2024
9. August 2024
1. November 2024
Anmeldungen werden nur noch online entgegen genommen, bitte wählen Sie oben den gewünschten Termin aus.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht. Für die Online Anmeldung muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild hochgeladen werden. Wenn nicht Selbstzahler, ist zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung mit einzureichen. Das Formular ist im Downloadbereich verfügbar und muss vorab vom Kostenträger unterschrieben werden.
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.


Stand: 08.04.2024