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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung muss jeder Arbeitnehmer und Unternehmer ablegen, der eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte:
- Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
- sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.),
- Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive),
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
- Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
- Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Achtung:
Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung findet etwa eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Prüfung bei der IHK eingegangen sein.
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung steht hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 848 KB)als beschreibbares PDF zur Verfügung.
Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn jedes Prüfungsteils vorzulegen! Andernfalls kann eine Teilnahme verweigert werden!
Bei unentschuldigtem Fehlen nach erfolgter Zulassung sind 50 Prozent der Prüfungsgebühr (100 Euro) fällig. Dies gilt auch, wenn Sie sich nach erfolgter Zulassung (schriftliche Einladung) abmelden.
Bei unentschuldigtem Fehlen nach erfolgter Zulassung sind 50 Prozent der Prüfungsgebühr (100 Euro) fällig. Dies gilt auch, wenn Sie sich nach erfolgter Zulassung (schriftliche Einladung) abmelden.
Prüfungstermine
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Schriftliche Prüfung
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Mündliche Prüfung
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Anmeldeschluss
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21. März 2024
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27. März 2024
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AUSGEBUCHT
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18. April 2024
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24.04.2024
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AUSGEBUCHT
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16. Mai 2024
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22.05.2024
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24.04.2024
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20 Juni 2024
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26.06.2024
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28.05.2024
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18. Juli .2024
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24.07.2024
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26.06.2024
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AUGUST ENTFÄLLT
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ENTFÄLLT
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19. September 2024
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25.09.2024
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28.08.2024
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Stand: 11.03.2024
Da sich die Sachkundeprüfung auf dieselben Sachgebiete bezieht wie das Unterrichtungsverfahren ist es sinnvoll, zuerst am Unterrichtungsverfahren teilzunehmen. Allerdings stellt die Unterrichtung keinen Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung dar. Eine gezielte Prüfungsvorbereitung durch selbständiges Lernen oder mit Hilfe spezieller Vorbereitungslehrgänge bei Weiterbildungsträgern wird empfohlen.