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Gründung eines Bewachungsunternehmens

Um ein Bewachungsgewerbe ausüben zu dürfen, muss jeder Unternehmer eine behördliche Erlaubnis haben und sein Gewerbe beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit und der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers ist eine weitere Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis die fachliche Eignung.
Diese kann grundsätzlich durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a Gewerbeordnung nachgewiesen werden. Eine Sachkundeprüfung ist dann zwingend erforderlich, wenn der Gewerbetreibende selbst in den Prüfungsrelevanten Tätigkeitsfeldern tätig werden möchte. Für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erlangen der Gewerbeerlaubnis wird eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO in jedem Fall anerkannt. Die IHK für Ostfriesland und Papenburg bietet die Prüfung i.d.R. monatlich an.

Übergangsregelungen bzw. Befreiungstabestände regelt die Bewachungsverordnung.