Brexit

Transport und Logistik

Regeln zum Straßentransport im EU-VK-Abkommen

Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich in ihrem Handels- und Kooperationsabkommen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7383 KB) auf gemeinsame Regeln zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr ab dem 1. Januar 2021 einigen können.
Wesentlich ist, dass EU-Unternehmenslizenzen und Fahrqualifizierungsnachweise auch weiterhin in Großbritannien anerkannt werden und zur Durchführung von Transporten nach und aus dem Vereinigten Königreich berechtigen.
EU-Unternehmen dürfen zudem bis zu zwei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung im Vereinigten Königreich durchführen.
Sowohl hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten, wie auch für die Erteilung von britischen Unternehmenslizenzen und Fahrerqualifizierungsnachweisen, wurden die aktuellen EU-Regelungen übernommen. Ab dem 1. Januar 2021 ausgestellte britische Nachweise werden damit weiterhin auf Basis der entsprechenden EU-Verordnungen erteilt und innerhalb der EU anerkannt.
Die gegenseitige Anerkennung der Führscheine bleibt weiterhin im üblichen Rahmen erhalten. In Einzelfällen kann bei älteren Führerscheinen jedoch die zusätzliche Mitführung eines internationalen Führerscheins erforderlich werden.

Brexit-Leitfaden für Spediteure

Das Vereinigte Königreich hat einen Leitfaden für Spediteure und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, der auch in deutscher Sprache verfügbar ist. Der Leifaden enthält Informationen über den praktischen Ablauf des Warenverkehr ab dem 1. Januar 2021. Er betrifft den Transport zwischen der EU und Großbritannien. Dazu zählen England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten durch das Nordirland-Protokoll des Austrittabkommens Sonderregeln.
Der Leitfaden enthält Übersichten zu den folgenden Themen:
  • notwendige Dokumente, Lizenzen und Genehmigungen, die Fahrer und Spediteure benötigen;
  • Verantwortlichkeiten beim Warentransport;
  • Anforderungen an Voranmeldung und Fristen beim Import nach Großbritannien, insbesondere Sicherheitserklärungen ab 1. Juli 2021;
  • Informationen zu Versandverfahren.  

Anforderungen an Fahrer

Der Leitfaden enthält Angaben zu den Dokumenten, die die Fahrer vorlegen müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ab dem 1. Oktober 2021 ein Reisepass für die Einreise in das Vereinigte Königreich notwendig ist. Bisher ist für EU-Bürger ein Personalausweis ausreichend.

Abläufe vor und in britischen Häfen

Die britische Seite hat die Abläufe und Vorgaben veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2021 für Importe nach Großbritannien (England, Schottland, Wales) aus der EU sowie aus Nordirland gelten. Dazu wurden spezielle Informationen zum Import und Vertrieb von Lebensmitteln, Pflanzen sowie Tieren und tierischen Produkten erstellt.
In einem Border Operating Model hat die britische Regierung zudem die Verfahrensabläufe für den Warenverkehr detailliert dargestellt. Dies beinhaltet unter anderem (Online-)Angebote für LKW-Fahrer, um Staus auf britischer Seite zu vermeiden:
  • Die verpflichtende Anmeldung eines LKW über 7,5 Tonnen auf dem Weg von Großbritannien in die EU (aber nicht umgekehrt!) zur Beantragung eines “Kent Access Permit” im Namen des Fahrers. Die EU-Einfuhranmeldung muss bereits vorliegen. Informationen zu diesem Verfahren hat die britische Regierung in einem Leitfaden veröffentlicht, der auch in deutscher Sprache verfügbar ist. 
  • Inhaber eines britischen EORI-Nummer (d.h. Unternehmen mit einer Niederlassung im Vereinigten Königreich) können alternativ den freiwilligen Goods Vehicle Movement Service (GVMS) nutzen, der eine Live-Verknüpfung des abfahrenden bzw. ankommenden LKW mit der bereits vorliegenden Zollanmeldung ermöglicht, um unnötige Kontrollen zu vermeiden. Eine Liste der Häfen, in denen der GVMS angewendet werden kann, finden Sie hier.
Zollanmeldungen können auch an einigen Stellen im britischen Innenland abgearbeitet werden.

Abläufe auf französischer Seite

Der französische Zoll hat zwei Merkblätter in deutscher Sprache veröffentlicht, in denen die französische Grenzabfertigung mit Namen “Smart Border” beschrieben wird:
Wesentlich ausführlicher sind die Leitlinien des franzöischen Zolls gestaltet, die eine effiziente, onlinegestützte “Smart Border”-Grenzabfertigung beschreiben.

Vorabanmeldungen bei Importen aus Großbritannien in die EU

Für Importe aus Großbritannien in die EU über Frankreich muss die Ware über das französische Importsystem vorab angemeldet werden. Die erlaubten Softwarelösungen sind auf der Internetseite des französischen Zolls aufgeführt.

Transitverfahren für Waren mit EU-Zielen außerhalb Frankreichs

Für Einfuhren aus Großbritannien in ein anderes EU-Land als Frankreich wird ein neues Transitverfahren mit dem Namen “Advance Transit” eingeführt. Der Ablauf wird in den Leitlinien der französischen Zollverwaltung dargestellt.
Zur korrekten Anwendung der Transitverfahren im Rahmen des französischen Smart-Border-Prozesses hat der französische Zoll zudem einen kompakten Leitfaden in englischer Sprache (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB) erstellt. Erläutert werden sowohl die Transitverfahren, die deutsche Unternehmen beim Transit von Waren nach und durch das Vereinigte Königreich, als auch umgekehrt vom Vereinigten Königreich nach bzw. durch Frankreich beachten müssen. 

Transporte über niederländische Häfen

Der niederländische Zoll hat zusammen mit den niederländischen Hafenbetreibern darauf hingewiesen, dass vor Erreichen der Häfen eine elektronische Zollanmeldung vorliegen muss:
  • Melden Sie Ihre Fracht beim Zoll an.
  • Buchen Sie die Überfahrt der Ladung beim Fährbetreiber. Hierfür werden zusätzliche Zolldaten benötigt.
  • Anschließend muss das Zolldokument über Portbase auf elektronischem Wege beim Fährterminal vorangemeldet werden.
Eine ausführliche Seite zu den Änderungen und optimalen Abläufen in den Niederlanden wurde auf www.getreadyforbrexit.eu/de/ eingerichtet.

Transporte über belgische Häfen

Auch der belgische Zoll hat die Abläufe in den belgischen Häfen auf seiner Internetseite zusammengefasst.
Beschrieben wird der Verfahrensablauf für einen Export aus der EU sowie für den Import in die EU. Für beide Richtungen sind digitale Anmeldungen mindestens zwei Stunden vor Eintreffen der Ware am Hafen notwendig; beim Export müssen die Zollanmeldungen zudem bereits bei der Buchung der Transportkapazität vorliegen.

Holzverpackungen

Das Vereinigte Königreich verwendet ab 2021 den ISPM15-Standard – die geeigneten Verpackungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Informationen zu diesem Standard und den Verpackungen finden Sie beim Julius-Kühn-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.