Ägypten: Handelsrechnungen ohne IHK-Bescheinigung und ohne konsularische Bescheinigung möglich

Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten) informiert, dass gemäß Mitteilung Nr. 430 von 2021 des Finanzministers über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden müssen.
Wir empfehlen jedoch, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird. 
Bei Fragen steht Frau Jasmin Hussein von der AHK in Kairo zur Verfügung:
Tel.: +202 3333 8466