Einigung im transatlantischen Zollstreit zwischen der EU und den USA
Die Gefahr eines Handelskrieges zwischen den USA und der EU ist vorerst abgewendet. Am 27. Juli 2025 haben sich beide Seiten auf ein neues Zollregime verständigt und eine Grundsatzeinigung verkündet.
Am 27. Juli 2025 haben sich die Europäische Union und die Vereinigten Staaten auf ein neues Zollregime geeinigt. Damit kann auch die deutsche Wirtschaft zumindest vorerst aufatmen. Die Alternative von 30 Prozent Importzöllen ab dem 1. August, die Donald Trump bereits offen formuliert hatte, und auch die Gefahr eines Handelskrieges sind erst einmal abgewendet.
Die EU stand bei den Verhandlungen unter erheblichem Druck, hat aber mit der Grundsatzeinigung Schlimmeres verhindert. Doch der Deal hat seinen Preis, und dieser Preis geht auch klar zu Lasten der deutschen und europäischen Wirtschaft. Die Kernpunkte der Einigung haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Kernpunkte der Einigung
Pauschaler Zollsatz in Höhe von 15 Prozent auf EU-Waren (inklusive Autos, Halbleiter und Pharmaprodukte)
Die Vereinigten Staaten führen einen pauschalen Zollsatz in Höhe von 15 Prozent auf sämtliche EU-Waren ein, während Grobritannien beispielsweise einen Basiszollsatz von zehn Prozent aushandeln konnte. Es handele sich um einen All-Inclusive-Tarif und ein Limit nach oben. Inbegriffen sei auch der Meistbegünstigungszollsatz (MFN), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten zusätzlichen Zöllen erhoben worden sei.
Für die EU ist dies eine Verschlechterung im Vergleich zu dem bisher geltende Basiszollsatz in Höhe von zehn Prozent und dem Durchschnittszollsatz von cirka zwei Prozent vor der Amtsübernahme von Donald Trump. Die Belastung für die deutsche Industrie bleibt daher massiv – gerade für mittelständische Unternehmen ohne US-Standorte.
Der Zollsatz für Autos aus der EU soll ebenfalls auf 15 Prozent festgesetzt werden. Das entspricht in etwa einer Halbierung der bisher geltenden Zölle der Trump-Administration, wo seit April dieses Jahres insgesamt 27,5 Prozent bei Importen in die USA gezahlt werden mussten (Allgemeinzoll zuzüglich “Strafzoll”). Andererseits hatte der Zollsatz vor dem erneuten Amtsantritt von Donald Trump noch bei 2,5 Prozent gelegen.
Laut der EU-Kommission soll der Zollsatz von 15 Prozent auch für Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bisher sind diese Produktgruppen von den weitreichenden US-Zöllen ausgenommen. Der nun im Raum stehende Zoll stellt eine große Belastung dar, insbesondere für die Pharmabranche. Produkte aus dem Pharmabereich machen knapp 24 Prozent der deutschen Exporte in die USA aus, die Branche ist so stark vom US-Geschäft abhängig wie keine andere.
Ursprünglich war ein Inkraftreten dieser Zölle am 1. August 2025 geplant. Am 31. Juli 2025 verkündete die US-Regierung eine Verschiebung des Inkraftretens der neuen Importzölle auf den 7. August 2025.
Davon ausgenommen sind Autoteile, Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer
Die Zölle für Autoteile bleiben bei 25 Prozent. Dies macht Investition in US-Standorte weniger attraktiv. Aktuell steht im Raum, dass die Europäische Union im Gegenzug Zölle auf in den USA hergestellte Autos auf Null setzen könnte. Die EU erhebt bislang auf Autos aus den Vereinigten Staaten einen Zoll in Höhe von zehn Prozent. Eine perspektivische Zollfreiheit für US-Fahrzeuge könnte auch deutschen Herstellern zugute kommen, die in den Vereinigten Staaten Werke betreiben und die dort gebauten Autos exportieren. Beispielsweise SUV von Mercedes oder BMW, die in den USA produziert und nach Europa verkauft werden.
Der US-Zollsatz für Eisen, Stahl, Aluminium und Derivate (verarbeitete Produkte) liegt weiterhin bei 50 Prozent. Für diese Warengruppe ist perspektivisch ein Zollkontingentsystem in der Diskussion. Details hierzu sind bislang nicht genannt worden. Die Komplexitäten im Zollverfahren (beispielsweise Wert und Ursprungsermessung von Stahl und Aluminium) sind weiterhin die größten Eckpunkte.
Auch Kupfer ist von dem pauschalen Zollsatz ausgenommen. Ab dem 1. August 2025 wird ein Zollsatz von 50 Prozent beim Import in die Vereinigten Staaten erhoben.
Strategische Nullzölle für einige Produkte
Zudem soll es beidseitige Nullzölle für eine Reihe strategischer Produkte geben, unter anderem für Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, seltene Erden, Halbleitertechnik sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Details sind noch offen. Die Liste soll im Rahmen von weiteren Verhandlungen erweitert werden.
Investitionen und Energieimporte seitens der EU
Das Grundsatzeinigung sieht des Weiteren vor, dass die EU zusätzliche 600 Milliarden US-Dollar in den Vereinigten Staaten investieren soll. Wie genau dies umgesetzt werden soll, ist noch offen.
Auch stimmte die Europäische Union zu, Energie aus den USA im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu kaufen. Weiteres Details zur Umsetzung dieses Vorhabens sind noch nicht bekannt.
Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit
Laut der US-Administration werden die EU und die Vereinigten Staaten zudem im Bereich Wirtschaftssicherheit enger zusammenarbeiten und die Europäische Union große Mengen an Militärgütern in den USA einkaufen. Details sind auch hier noch offen.
Weitere Informationen
- Weiteres zu der Grundsatzeinigung finden Sie in dem Artikel “Zoll- und Handelseinigung von EU und USA: Übersicht, Daten und Fakten" auf der Webseite der Europäischen Kommission.
- Dort sind auch die Erklärungen von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und von EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hinterlegt.
- Die US-Regierung hat die Ergebnisse in dem Factsheet “The United States and European Union Reach Massive Trade Deal” zusammengefasst.
Diese Übersichten und Erklärungen zeigen auch Widersprüche zwischen beiden Seiten auf und verdeutlichen, dass das Verhandlungsergebnis noch nicht völlig transparent ist. Wichtig zu sehen ist überdies, dass die Einigung vom 27. Juli 2025 rechtlich nicht bindend ist. Neben den zugesagten Sofortmaßnahmen sind viele Details offen, so dass die EU und die USA weiter über die vollständige Umsetzung des politischen Abkommens verhandeln werden.
Erwartet wird jedoch, dass die Europäische Union ihre umfangreichen Gegenmaßnahmen, die im Falle einer Eskalation des Zollkonflikts mit den USA gelten sollten, aussetzen wird.
Statement der DIHK
Die Einschätzung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu der Grundsatzeinigung zwischen der EU und den USA finden Sie auf der Webseite der DIHK.
Stand: 29. Juli 2025