USA: Aktuelles zur Handelspolitik

Kaum im Amt, sorgt US-Präsident Donald Trump mit seiner verschärften Zollpolitik für Unsicherheit. Seit dem 5. April 2025 erheben die USA einen Basiszoll auf alle Importe. Angekündigte Zusatzzölle auf die Einfuhr auch von EU-Waren sind dagegen für einen Zeitraum von 90 Tagen vorerst ausgesetzt worden. Die bereits bestehenden Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte, Autos und Autoteile hingegen bleiben in Kraft.

Kurz zusammengefasst

Allgemeiner Warenzoll

  • Seit dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen beziehungsweise einem Basiszollsatz in Höhe von zehn Prozent belastet.
  • Ab dem 9. April 2025 sollten zudem länderspezifische Zollsätze für bestimmte Länder gelten. So ist für Importe aus der EU ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen.

Spezifische Warenzölle

  • Seit dem 12. April 2025 erheben die USA auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate einen Zollsatz in Höhe von 25 Prozent.
  • Zudem werden 25 Prozent Zoll auf Autos (seit dem 3. April 2025) und Autoteile (ab dem 3. Mai 2025) erhoben.

Wichtig

Diese spezifischen Warenzölle ersetzen den allgemeinen länderspezifischen Zollsatz. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einem Import eines europäischen Autos in die USA der spezifische Zollsatz von 25 Prozent angewendet wird und nicht eine kumulative Belastung von 45 Prozent (20 Prozent allgemeiner Zoll für EU-Importe plus 25 Prozent spezifischer Zoll). Die Belastung ist jedoch dahingehend kumulativ, dass dem bisher bestehenden allgemeinen Zoll die 25 Prozent spezifischen Zolls zugerechnet werden. Im Falle von Autos bedeutet das, dass nun ein kumulativer Zollsatz von 27,5 Prozent auf US-Importe erhoben wird (2,5 Prozent ursprünglicher allgemeiner Zoll plus 25 Prozent spezifischer Zoll).
Ausführliche Angaben zu diesen Punkten finden Sie nachfolgend.

Aktuell: Zollpause für 90 Tage

Am 9. April 2025 verkündete der US-Präsident eine Aussetzung von 90 Tagen für die unten genannten Sonderzölle. Dies betrifft auch die Zölle in Höhe von 20 Prozent auf EU-Produkte. In diesem Zeitraum gilt ein genereller Zollsatz in Höhe von zehn Prozent. Zwischen den USA und China eskaliert der Zollstreit jedoch weiter. Beide Nationen überbieten sich mit immer höheren Androhungen. So gelten für Einfuhren aus China in die Vereinigten Staaten Zölle in Höhe von 125 Prozent. Zuvor hatte Peking einen weiteren Aufschlag der Zölle auf US-Einfuhren in Höhe von 50 Prozent bekanntgegeben. Damit erhebt China nun Zölle von insgesamt 84 Prozent.

US-Zollpolitik unter Donald Trump

Am 2. April 2025 verkündeten die Vereinigten Staaten per Durchführungsverordnung des US-Präsidenten (Executive Order) neue Importzölle.

Allgemeine Warenzölle

Demnach sollte ab dem 5. April 2025 ein Basiszollsatz in Höhe von zehn Prozent auf alle Einfuhren in die USA gelten. Zudem kündigte Präsident Trump noch höhere Zölle für einige der größten Handelspartner an, die am 9. April 2025 wirksam werden sollten. So sind für die Europäische Union Zölle in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Insgesamt werden auf Waren aus aus mehr als 60 Ländern höhere Zölle fällig, wie aus Anhang I der Executive Order hervorgeht. Es handelt sich hierbei um Länder, die einen Handelsüberschuss mit den USA haben.
Für bestimmte ausgesuchte Güter, wie Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe sowie Energie und Energieprodukte werden Ausnahmen von den oben genannten Zöllen definiert. Die Executive Order listet diese Waren in Anhang II auf. Ausnahmen gelten zudem für Waren aus Aluminium und Stahl sowie für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile. Zusatzzölle für diese Produktgruppen waren bereits per Präsidialerlass (Presidential Proclamation) eingeführt worden.

Ursprung der Ware und Berücksichtigung von US-Vormaterialien

Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Ware geliefert wird. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an. Wenn sich andererseits US-Materialien in der Ware befinden, so sollen die Zusätzzölle nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung beziehungsweise letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten liegen aktuell noch nicht vor.

De-minimis-Regeln

Eine De-minimis-Behandlung gemäß der Administrative Exemeption 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, so dass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen. Für Waren aus China gilt die De-minimis-Regelung ab 2. Mai 2025 nicht mehr.

Spezifische Warenzölle auf Aluminium und Stahl

US-Präsident Trump unterzeichnete am 10. Februar 2025 den Erlass “Adjusting Imports of Steel into The United States”, mit dem die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen seit dem 12. März 2025 mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent belastet wird. Betroffen sind auch Waren, die nur teilweise aus Stahl oder Aluminium bestehen, wie Maschinen, Haushalts- und Fitnessgeräte oder Möbel.
Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen. Weiterhin wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben.
Die amerikanische Zollbehörde "U.S. Customs and Border Protection" stellt auf ihrer Internetseite einen Leitfaden sowie eine Übersicht aller betroffenen Stahlerzeugnisse und -derivate anhand ihrer Zolltarifnummern zur Verfügung. Gleiches gilt für die entsprechenden Aluminiumerzeugnisse und -derivate.
Zudem stellt die US-Zollverwaltung dort eine Anleitung mit Meldevorschriften für Zölle auf Grundlage des Stahl- oder Aluminiumgehalts bereit.
Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Aluminiumderivate, die in einem anderen Land aus in den USA geschmolzenen und gegossenen Aluminiumerzeugnissen hergestellt wurden. Auch Stahlerzeugnisse, die in einem anderen Land aus in den USA geschmolzenen und gegossenen Stahlerzeugnissen verarbeitet wurden, sind von den Zöllen ausgenommen.
Überdies sind zahlreiche Detailregelungen noch nicht geregelt. So werden von den USA im Stahlbereich zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens oder Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, steht noch nicht fest. Die häufig verlangten Mill Test Certificates sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure und Zollagenten ist daher aktuell sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben in den USA unklar sind.
Besonders herausfordernd ist die Situation im Bereich Aluminium. Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, werden aktuell 200 Prozent Zoll erhoben. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt auf dem 200 Prozent Zoll liegen. Aufgrund des Russland-Embargos liegen häufig Bestätigungen vor, dass es sich nicht um russisches Vormaterial handelt. Es ist offen, ob dies ausreicht.
Wichtig sind die von der US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.

Spezifische Warenzölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile

Mit dem Präsidialerlass vom 26. März 2025 “Adjusting Import on of Automobiles and Automobile Parts into the United States” wird die Einfuhr von Kraftfahrzeugen in die Vereinigten Staaten seit dem 3. April 2025 mit 25 Prozent Zoll belegt. Ab dem 3. Mai 2025 werden 25 Prozent auch auf Autoteile erhoben. Zur Begründung der Maßnahmen hat die US-Regierung ein Fact Sheet erstellt.
Der 25-prozentige US-Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Autos gelten. Importeure von Autos, die unter das United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen.
Eine Übersicht zu den betroffenen US-Zolltarifnummern ist im Federal Register der US-Regierung zu finden.

Wie werden die spezifischen Warenzölle berechnet?

Wichtig zu sehen ist, dass die spezifischen Warenzölle den allgemeinen länderspezifischen Zollsatz ersetzen.
So wird beispielsweise beim Import eines europäischen Autos in die USA der spezifische Zollsatz in Höhe von 25 Prozent angewendet und keine aufsummierte Belastung in Höhe von 45 Prozent (20 Prozent neuer allgemeiner EU-Zollsatz plus 25 Prozent spezifischer Zoll für Autos).
Die Zollbelastung wird jedoch dahingehend addiert, dass dem bisher bestehenden allgemeinen Zoll die 25 Prozent spezifischer Zoll hinzugerechnet werden. Im Falle eines Autos bedeutet dies, dass ein aufsummierter Zollsatz in Höhe von 27,5 Prozent auf Importe in die USA erhoben wird (2,5 Prozent ursprünglicher US-Zollsatz für Autoimporte plus 25 Prozent spezifischer Zoll).

Wo finde ich den aktuellen Zollsatz?

Welche Zollsätze beim Import in die USA für spezifische Produkte gelten, lässt sich (gegebenenfalls mit zeitlichem Verzug) in der EU-Datenbank Access2Markets recherchieren, die anhand der sechsstelligen Zolltarifnummer den aktuellen Einfuhrzollsatz für alle Drittstaaten ausweist.
Überdies steht die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission zur Verfügung. Alle Waren, für die seitens der USA zusätzliche Zölle oder sonstige Einfuhrmaßnahmen gelten, werden hier immer dem Kapitel 99 zugeordnet und erhalten eine entsprechende Positionsnummer. Ist die 99-Tarifnummer bekannt, können die Maßnahmen direkt abgerufen werden. Sollte dies nicht Fall sein, lässt sich über die Suchleiste entweder die Produktbezeichnung oder die international gültige Zolltarifnummer eingeben. Um daraufhin in das entsprechende 99-Kapitel in der Ergebnisübersicht des US-Zolltarifs zu gelangen, gehen Sie wie folgt vor:
Beispielhaft anhand der Suche nach der Zolltarifnummer 8203.3000. Das Ergebnis zeigt in der Spalte “Rates of Duty”- “1” – “General”“ nach dem Hinweis „free” ein Symbol „/”. Fahren Sie mit der Maus über dieses Symbol, erscheint der Hinweis “See 9903.8803”. Wenn Sie nach der Zolltarifnummer 99038937 in der US-Zolldatenbank suchen, finden Sie in der Spalte “Rates of Duty” - “1” – “General” die Angabe von 25 Prozent Zusatzzoll. Über die Reiter „Chapter Notes“ können weitere Einzelheiten zu den Maßnahmen eingesehen werden.

Was können Unternehmen tun?

Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können oder prüfen sollten:
  • Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie zum Beispiel die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Als Verkäufer oder Exporteur kommt beim Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage. Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
  • Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich, den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen.
  • Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
  • Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
  • Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
  • Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.

Welche Gegenmaßnahmen der EU sind in Kraft oder geplant?

Als Reaktion auf die von den USA verhängten Zöllen hat die Europäische Union bereits mehrere Gegenmaßnahmen angekündigt.
Zunächst sollen Gegenzölle als Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminium erhoben werden. Das betrifft zum Beispiel Güter wie Jeans und Motorräder. Diese sollten ab dem 15. April 2025 greifen und liegen zwischen zehn und 25 Prozent. Es handelt sich dabei um die Gegenzölle, die bereits unter Trumps erster Amtszeit als Gegenreaktion auf Stahl- und Aluminiumzölle eingeführt wurden. Whisky und Bourbon sind dieses Mal allerdings ausgenommen (auf Drängen von Frankreich und Italien, da Trump wiederum mit Gegenzöllen von 200 Prozent auf europäische alkoholische Getränke gedroht hatte). Weitere Gegenzölle will die EU Mitte Mai und im Dezember 2025 einführen.
Ihre konkreten Gegenmaßnahmen benennt die Europäische Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/778 vom 14. April 2025.
Allerdings will die EU einen eskalierenden Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten vermeiden und ist weiterhin verhandlungsbereit. Nachdem die Mitgliedsstaaten am 9. April 2025 dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt hatten, Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die von den USA eingeführten Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte zu ergreifen, setzte die EU diese Maßnahmen für 90 Tage aus.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 vom 14. April 2025 wurde die Anwendung der europäischen Gegenzölle bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.
Hintergrund ist die von Präsident Trump angekündigte 90-tägige Pause bei bestimmten Zollmaßnahmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass die Gegenmaßnahmen in Kraft treten werden, sollte es zu keiner zufriedenstellenden Verhandlungslösung kommen.

Exkurs: Wie berechnet die Trump-Administration die neuen Zollsätze?

In der von US-Präsident Trump am 2. April 2025 vorgestellten Zoll-Tabelle heißt es, die USA müssten in der Europäischen Union Zölle in Höhe von 39 Prozent zahlen. Ausgehend davon berechne sich der neue "reziproke Zoll", also ein Gegenzoll, auf EU-Waren von 20 Prozent. Wenn die EU so hohe Zölle auf Güter aus den USA erhebt, sind dann umgekehrt erhöhte Zölle auf EU-Importe in die Vereinigten Staaten nicht sogar mehr als fair?
Tatsächlich haben die Zahlen auf der Zoll-Tabelle von Donald Trump mit den spezifischen Zollsätzen der einzelnen Länder nichts zu tun. Auf der Internetseite des US-Handelsbeauftragten kann man nachlesen, wie sie berechnet werden: Das Handelsdefizit der USA mit einem bestimmten Land wird durch die Gesamtexporte dieses Landes in die USA geteilt und dann halbiert.
Im Falle der EU bedeutet dies: Der Handelsüberschuss von 235,6 Milliarden US-Dollar wird geteilt durch 605,8 Milliarden US-Dollar Exporte. Das ergibt 0,39 - also laut Trump-Administration einen Zollsatz der EU auf US-Waren in Höhe von 39 Prozent. Dieser vermeintliche Zollsatz von 39 Prozent, geteilt durch zwei, ergibt wiederum aufgerundet den neuen US-Zollsatz auf EU-Importe von 20 Prozent.
Was es mit den Zöllen zwischen der EU und den USA tatsächlich auf sich hat, dazu hat die Europäische Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Weiterführende Links

  • Über aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen der US-Handelspolitik auf deutsche Unternehmen informieren die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK) auf ihrer Internetseite.
  • Auch Germany Trade & Invest (GTAI) widmet sich dem Thema mit einer Sonderseite, die laufend aktualisiert wird. Zudem hat GTAI häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen zusammengestellt.
  • Die Europäische Kommission hat einen Fragen-Antworten-Katalog zum Zollkonflikt mit den USA zusammengestellt.
  • Ebenso die Bundesregierung, die auf ihrer Website über Auswirkungen der US-Zölle informiert.