International
Neue EU-Dual-Use-Verordnung ist in Kraft getreten
Bereits im Juni 2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der Text der neuen
EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht.
Am 21. September 2021 trat die neue Verordnung in Kraft.
Die jetzt geltende Verordnung sieht unter anderem striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik sowie neue EU-weite Allgemeingenehmigungen für Software und Verschlüsselungstechnologien vor. Zusätzlich werden die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte erweitert.
Die neue Verordnung umfasst insgesamt 461 Seiten. Hilfreich ist insbesondere, die in Anhang VI aufgeführte Entsprechungstabelle von den aktuellen Rechtsgrundlagen hin zu den künftigen.