International

EU-Dual-Use-Verordnung

Bereits im Juni 2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union der Text der neuen EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht.
Am 21. September 2021 trat die Verordnung in Kraft. 
Die jetzt geltende EU-Dual-Use-Verordnung sieht unter anderem striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik sowie neue EU-weite Allgemeingenehmigungen für Software und Verschlüsselungstechnologien vor.
Zusätzlich werden die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte erweitert.
Die neue Verordnung umfasst insgesamt 461 Seiten.
Hilfreich ist insbesondere, die in Anhang VI aufgeführte Entsprechungstabelle von den aktuellen Rechtsgrundlagen hin zu den künftigen. 
Stand: Juni 2023