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EU schafft Überwachungsdokument für Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse ab

Seit dem 16. Mai 2020 ist bei der Zollabfertigung (Einfuhr) kein Überwachungsdokument mehr für Aluminiumerzeugnisse und für die ausgesetzten bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnisse erforderlich.
Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die EU-Zollkontingente.