Brexit

Neue Abläufe und Kosten/Zollsätze bei Im- und Exporten

Diese Seite beinhaltet auch die Änderungen, die sich aufgrund des am 24. Dezember 2020 bekanntgegebenen EU-UK-Freihandelsabkommens ergeben haben.
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Sprechen Sie die künftigen Abläufe mit Ihren britischen Partnern ab

Haben Sie mit Unternehmen in Nordirland zu tun?
Behalten Sie die Transportwege und die politische Entwicklung im Blick!

Für Nordirland gelten Sonderregeln aufgrund der jahrzehntelangen politischen Spannungen und der durch das Karfreitags-Abkommen weitestgehend gesicherten Stabilität. Um diese nicht zu gefährden, wurde im Austrittsabkommen geregelt, dass es auf der irischen Insel keine Zollgrenze geben wird: Für Transporte von der EU nach Nordirland und umgekehrt hat sich daher auch nach dem 31. Dezember 2020 nichts geändert: Keine Zölle, keine Ausfuhr- bzw. Einfuhrdokumente und eine Behandlung wie ein „EU-Staat“. Die Details hat die britische Regierung hier (Steuerfragen, bspw. bei Dreiecksgeschäften) und für etliche andere Regelungen hier aufgeführt. Diese Übersicht enthält auch Links zu Artikeln mit Checklisten, die sehr hilfreich sein können.
Werden Waren aus Nordirland nach Großbritannien (und umgekehrt) eingeführt, können Unternehmen sich an einen speziellen kostenlosen Service wenden („Trader Support Service“), um alle Zollvorschriften einzuhalten bzw. umzusetzen. Für jede Sendung von Großbritannien nach Nordirland müssen formelle EU-Zollerklärungen abgegeben werden!
Bedenken Sie, dass ein Warentransport von Nordirland nach Großbritannien und anschließend in die EU bzw. umgekehrt je nach gewähltem Zollverfahren (ohne Transitverfahren) dazu führen könnte, dass die Ware wie anmeldepflichtige Ware aus Großbritannien behandelt wird. Das Vereinigte Königreich ist jedoch am 30. Januar 2019 dem Übereinkommen über ein Gemeinsames Versandverfahren (Convention on a Common Transit Procedure, CCT) beigetreten. Es wurde automatisch ab dem 1. Januar 2021 Mitglied dieses Abkommens. Damit sind Versandverfahren ohne Einfuhrabgaben möglich („T1-Verfahren“ bei der Verfahrensanmeldung). 
Für den Warenverkehr aus Nordirland in die EU können Intrastat-Meldungen notwendig sein (mit dem neuen Geo-Code, siehe nächster Kasten), jedoch nicht aus Großbritannien in die EU. Für Umsatzsteuerzwecke (innergemeinschaftliche Lieferungen) müssen Unternehmen in Nordirland vor ihre britische USt-ID den neuen Geo-Code voranstellen (Informationen).
Verwenden Sie für eine unproblematische Warenlieferung nach Nordirland den neuen Geo-Code „XI“ in einer möglichen Zollanmeldung (z. B. bei Sendungen über Großbritannien). Großbritannien bleibt unverändert bei „GB“ (Detailregelung). Für jede Sendung von Großbritannien nach Nordirland müssen formelle EU-Zollerklärungen abgegeben werden!

Nordirische Adressen beginnen bei der britischen Postleitzahl immer mit BT.

Enthalten Ihre Verträge Incoterms®-Klauseln oder vergleichbare Absprachen (UN-Kaufrecht)?
Regeln Sie die künftige Aufgaben- und Kostenverteilung, z. B. für Zoll und Steuern!

Mit den künftig erforderlichen Zollformalitäten wird es nötig sein, die „Aufgabenverteilung“ für neue Kosten, Risiken und Dokumentbeschaffungen bei Geschäftsbeziehungen mit Partnern in Großbritannien zu klären. Unternehmen sollten daher ihre bestehenden vertraglichen Absprachen prüfen und ggf. neu vereinbaren. Eine häufige Methode ist die Vereinbarung von Incoterms®-Klauseln (näheres dazu hier bei uns auf der IHK-Internetseite), jedoch kann auch das UN-Kaufrecht als neue vertragliche Grundlage gewählt werden. Denken Sie dabei auch an folgende Punkte:

Einfuhrumsatzsteuer

Bedenken Sie, dass sowohl in Großbritannien (Exporte aus der EU) als auch in der Europäischen Union (Importe in die EU) Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Denken Sie daher auch an eine womöglich gewünschte Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer: Denn dies ist in dem jeweiligen Land (Großbritannien / Deutschland) nur für den möglich, der auch umsatzsteuerpflichtige Einnahmen auf einer nationalen Umsatzsteuer-ID erzielt. Es existiert ein Vorsteuervergütungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (Drittlandsystem) für die Zeit ab dem 1. Januar 2021. Es kann abweichend dazu über die Standard-Incoterms®-Klauseln die Übernahme der Steuerschuldnerschaft explizit geregelt werden. Der Eigentumsübergang muss vor der Einfuhr in die EU beim vorsteuerabzugsberechtigten EU-Unternehmen liegen.

Zollanmeldung und -abgaben sowie Transport

Import- und Export-Leitfäden der britischen Regierung
Regeln Sie, wer die Zollanmeldung und die möglichen Zollabgaben übernimmt und organisiert.
Zollanmeldung in der EU: Sollte keine Spedition eingeschaltet werden, sondern Sie als deutsches Unternehmen die Zollanmeldung bei einem EU-Import übernehmen wollen, benötigen Sie meist eine entsprechende, kostenpflichtige Softwarelösung (mit Anbindung an das ATLAS-System). Bedenken Sie, dass der Transportaufwand ggf. steigen könnte (längere Laufzeiten) – und damit auch die Kosten dafür. Die deutschen Zollanmeldungen müssen auch Warenbeschreibungen auf Deutsch beinhalten – darauf weist die Generalzolldirektion hin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB).
Für die Zollanmeldung in Großbritannien müssen durch Unternehmen mit einem britischen Hauptsitz oder einer britischen Niederlassung über ein eigenes Softwaresystem (CHIEF) erfolgen; für rein deutsche bzw. europäische Unternehmen ist dies nicht möglich. Diese müssen einen indirekten Vertreter benennen, wenn kein britischer Partner die Aufgabe übernimmt (Liste möglicher Vertreter). Steueranmeldungen können auch deutsche Unternehmen mit einer britischen USt-ID übernehmen.
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus traten die neuen Vorschriften für die Importe nach Großbritannien entzerrt in anfangs geplanten drei Stufen in Kraft; für den Warentransport zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland gelten die Stufenregeln nicht. Hier wurde eine offene Grenze angestrebt, sodass die Regeln zwischen der irischen Insel und dem restlichen britischen Staatsgebiet gelten werden. EU-Mitgliedstaaten sehen für Importe aus Großbritannien keine Stufenlösung vor.
Die erste Stufe sieht vor, dass für alle Importe britische Zollanmeldungen sowie Zoll- und Steuerzahlungen auch in Großbritannien schon zum 1. Januar 2021 zwar verpflichtend werden, diese aber – je nach Ware – einige Monate lang abgegeben bzw. beglichen werden können. Lediglich einzelne Waren wie Alkohol oder Tabak, lebende Tiere oder Pflanzen und gefährliche Chemikalien müssen auch an einem Ort in Großbritannien sofort (das heißt ab Januar 2021) kontrolliert werden. In den Büchern des (britischen) Einführers müssen die für eine Zollanmeldung üblichen Angaben (Zollwert, Warentarifnummer etc.) unabhängig vom Verzollungszeitpunkt sofort geführt werden.
Die Stufenlösung wurde im März 2021im September 2021 sowie im April 2022 korrigiert und zeitlich gestreckt. Aktuell gelten daher die folgenden weiteren Stufen:
Bisherige geplanten Daten:
Stufenmodell 2020 /
März 2021 /
September 2021
Aktuelle Regelung
Voranmeldepflicht für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (animal by-products, ABP) und Hochrisiko-Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (High Risk Food Not Of Animal Origin, HRFNAO)
1.4.2021 /
1.10.2021
Eingeführt zum 1.10.2021
Vorlage entsprechender Gesundheitszertifikate für Produkte und Nebenprodukte tierischen Ursprungs
1.4.2021 /
1.10.2021 /
1.7.2022
„Ende 2023“
Physische SPS-Kontrollen für POAO, bestimmte ABP und HRFNAO an Grenzzollstellen
1.4.2021 /
1.1.2022 /
1.7.2022
„Ende 2023“
Physische SPS-Kontrollen von Hochrisikopflanzen an Grenzkontrollstellen statt am Bestimmungsort
1.4.2021 /
1.1.2022 /
1.7.2022
„Ende 2023“
Voranmeldungen und Dokumentenkontrollen, einschließlich Pflanzengesundheitszeugnisse, für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko
1.7.2021 /
1.1.2022
Eingeführt zum 1.1.2022
Physische Kontrollen an den Grenzkontrollstellen für lebende Tiere, Pflanzen und Pflanzenprodukte mit geringem Risiko
1.7.2021 /
1.3.2022
Eingeführt zum 1.3.2022
Sicherheitserklärungen (ESumA) für Importe
1.7.2021 /
1.1.2022 /
1.7.2022
„Ende 2023“
Auslaufen der Möglichkeit, Einfuhrzollanmeldungen bis zu sechs Monate nach der Einfuhr abzugeben
1.7.2021 /
1.1.2022
Eingeführt zum 1.1.2022
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte 
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1.9.2022
„Ende 2023“
Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte
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1.11.2022
„Ende 2023“
Am Ende sollen also alle Waren an einer Grenzstelle in Großbritannien kontrolliert werden. Bis dahin soll Personal und Infrastruktur ausreichend dafür ausgebaut worden sein.

Britische Umsatzsteuer bei Verkäufen im Vereinigten Königreich

Die britischen Regelungen zur Erhebung der Umsatzsteuer unterscheiden sich danach, ob Waren direkt an Kunden oder über Onlinemarktplätze an Kunden verkauft werden. Über diese Links werden die Regelungen beschrieben: Direktverkauf / Verkauf über Onlinemarktplätze. Hilfe bietet auch diese Übersicht der Auslandshandelskammer (AHK) in London.

Denken Sie über die Anpassung Ihrer Preise und Prozesse nach

Haben Sie eine EORI-Nummer beantragt und sind Ihnen die Zolltarifnummern bekannt?

Als zollrechtlicher Einführer in der EU muss die zum Beispiel durch eine Spedition vorgenommene Zollanmeldung den Importeur über eine sogenannte EORI-Nummer identifizieren. Unternehmen, die bisher keine Importe in die EU vorgenommen haben, benötigen daher für EU-Importe erstmalig eine EORI-Nummer. Diese kann beim deutschen Zoll kostenfrei beantragt und ab dem Antragszeitpunkt bereits genutzt werden. Letzteres ist jedoch nur mit dem Nachweis des Antrags möglich.
Zollrechtliche Importeure nach Großbritannien benötigen eine EORI-Nummer der britischen Verwaltung (siehe oben).
Für die Anmeldung der Ware und die Ermittlung des möglichen Zollsatzes benötigen Sie zudem eine Zolltarifnummer (auch Warentarifnummer genannt). Diese können Sie beispielsweise hier ermitteln, aber auch mit einer Angabe des commodity codes durch Ihre(n) britischen Partner prüfen. Die im Vereinigten Königreich bis Ende 2020 gültigen Nummern sind die weiterhin gültigen der EU.

Haben Sie die Ursprünge Ihrer Waren und die Zollsätze für die Importe in die EU oder die Exporte nach Großbritannien schon geprüft?
Kalkulieren Sie Ihre Preise und vereinbaren Sie ggf. Änderungen!

Kalkulieren Sie Ihre (künftigen) Preise anhand der künftig anfallenden etwaigen Zollabgaben (s. folgende Ausführungen) zur ungefähren Ermittlung des Zollwertes. Dieser wird Grundlage für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer werden (Informationen zur Zollwertberechnung in Deutschland und zur Berechnung in Großbritannien (die EU-Grenze ist künftig die britische Grenze)).
Das Freihandelsabkommen hat gemäß bestimmter Ursprungsregeln die Zollsätze für Waren mit Ursprung aus der EU und aus dem Vereinigten Königreich auf Null festgelegt (Ursprungsregeln und -dokumente). Die Ursprungseigenschaft muss nachgewiesen werden, ansonsten gelten die Zollsätze der jeweiligen Zolltarife (EU bzw. Vereinigtes Königreich). Warenanmeldungen müssen in jedem Fall im Vereinigten Königreich (EU-Export) bzw. in der EU (EU-Import) erfolgen.
Zollsätze für Importe aus Großbritannien in die EU
Zollsätze für Exporte nach Großbritannien
Zollsätze für den Warenverkehr zwischen der EU und Nordirland
Waren mit Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich:
Null Prozent mit entsprechenden Dokumenten (Ursprungsregeln und -dokumente)
Waren mit Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich:
Null Prozent mit entsprechenden Dokumenten (Ursprungsregeln und -dokumente)
Auch ohne Freihandelsabkommen ist vereinbart worden, den Warenverkehr von und nach Nordirland ohne Zollgrenze stattfinden zu lassen. Verwenden Sie dafür den Geocode „XI“ in einer möglichen Zollanmeldung (z. B. bei Sendungen über Großbritannien).
Waren ohne Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich:
Die EU-Zollsätze, die für Waren gelten werden, die keinen Ursprung aus der EU bzw. dem Vereinigten Königreich besitzen (Ursprungsregeln und -dokumente), können nach Eingabe von Warentarifnummern oder deutschen Warenbezeichnungen auf der Access2Markets-Datenbank der EU angezeigt werden, wenn Sie als Herkunftsland der Ware zum Beispiel „Vereinigte Staaten“ (oder ein anderes Land ohne Freihandelsabkommen mit der EU) auswählen.
Waren ohne Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich:
Die Zollsätze, die für Waren gelten werden, die keinen Ursprung aus der EU bzw. dem Vereinigten Königreich besitzen (Ursprungsregeln und -dokumente), können nach Eingabe von Warentarifnummern oder deutschen Warenbezeichnungen auf dieser Internetseite herausgefunden werden. Eine Einschätzung finden Sie hier.

Haben Sie überlegt, Zollvereinfachungen (weiter) in Anspruch zu nehmen?
Überprüfen Sie Ihre bestehenden und beantragen Sie diese möglichst rechtzeitig!

Erkundigen Sie sich bei der deutschen Zollbehörde, welche zollrechtlichen Vereinfachungen und Erleichterungen, wie etwa Sicherheitsleistungen und Vereinfachungen im Versandverfahren, unter Umständen für Ihr Unternehmen bestehen, um diese nutzen zu können. Überlegen Sie, ob Sie aufgrund des Umfangs der Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich in Deutschland den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) oder anderer Vereinfachungen beantragen möchten. Der AEO-Status wird auch im Vereinigten Königreich für den Warenverkehr mit der EU anerkannt und kann bei dortigen Zollanmeldungen angewendet werden.
Sollten Sie in Großbritannien Zollanmeldungen oder Steuerzahlungen selbst durchführen, können Sie auch dort Vereinfachungen beantragen (vereinfachte Importanmeldungen; Steuerzahlungen).
Zollvereinfachungen (Bewilligungen) und verbindliche Zollauskünfte, die Sie derzeit evtl. im Vereinigten Königreich in Anspruch nahmen, wurden ungültig. Beantragen Sie diese in der EU.

Britische Lieferung von Unionsware nach dem 31. Dezember 2020 (Wiedereinfuhr)?
Bewahren Sie die ursprünglichen Transportdokumente für die Verbringung nach Großbritannien auf!

Der standardmäßig vorgesehene Nachweis in Form des Ausgangsvermerks (Vergleich Artikel 203 Unionzollkodex (UZK)) liegt bei einer Wiedereinfuhr von Unionsware aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der ursprünglichen Sendung um eine innergemeinschaftliche Lieferung und nicht um eine Ausfuhr in ein Drittland gehandelt hat, nicht vor. Die „Leitlinie zu Zollverfahren“ der EU-Kommission sieht die Möglichkeit einer alternativen Nachweisführung durch geeignete Handelsdokumente, zum Beispiel Transportdokumente, vor. Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferung nach Großbritannien so sorgfältig wie möglich zu dokumentieren. In der Zollanmeldung ist die Rückwaren-Regelung mit der Codierung 9DCA zu verwenden (Detailerklärung des Zolls).

Haben Sie Ihre Güter vor Vertragsabschluss auf Dual Use-Güter hin geprüft?
EU-interne Regeln werden nicht mehr vollständig gelten!

Die wenigen Fälle, in denen auch EU-intern Genehmigungen des Bundesamtes für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA) nötig waren, werden mit dem Ende des Übergangszeitraumes um weitere ergänzt. So sind dann – wie bei anderen Drittstaaten auch – unter Umständen Genehmigungen für
  • Dual-Use-Güter,
  • bestimmte Feuerwaffen nebst entsprechender Munition und Wiederladegeräte,
  • Güter, welche von der Anti-Folter-Verordnung erfasst werden,
  • bestimmte Handels- und Vermittlungsgeschäfte und
  • technische Unterstützungsleistungen (Software-/Datentransfer)
möglich. Mit der „Allgemeinen Genehmigung Nr. 15“ hat das BAFA Erleichterungen für Altverträge bekanntgegeben. Die meisten Dual-Use-Güter gelten zudem als allgemein genehmigt (keine Mitteilung erforderlich, aber Registrierung beim BAFA).
Kontrollieren Sie Ihre Waren, die die EU sonst nicht verlassen haben, auf eine etwaige Genehmigungspflicht, beispielsweise über das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis. Mehr Informationen zum Ablauf der Exportkontrolle finden Sie hier bei uns.

Bringen Sie nur ab und zu Waren nach Großbritannien und unverändert wieder zurück?
Denken Sie über das Carnet ATA-Verfahren nach!

Für Waren, die unverändert als 
  • Berufsausrüstung,
  • Ausstellungen und Messen,
  • Warenmuster, oder als
  • Wissenschaftliche Geräte
nach Großbritannien eingeführt werden, kann das Carnet ATA-Verfahren benutzt werden. Detailregelungen zum britischen Carnet ATA-Verfahren haben wir hier für Sie zusammengefasst. Alternativ sind auch aufwendige zollrechtliche Verfahren zur vorübergehenden Verwendung nutzbar. Erste Anlaufstelle ist die IHK – sprechen Sie uns bei Interesse gern an!

Melden Sie britische Waren beim deutschen Zoll korrekt an

Britische Waren erhielten zur Präferenzgewährung neue Unterlagencodierungen beim deutschen Zoll. Diese sind hier nachzulesen.

Sonstige Tipps und Links

  • Zusätzliche Aspekte (etwa zur Umsatzsteuer) hat die Britische Regierung hier auf Deutsch zusammengefasst.
  • Auswirkungen auf Präferenzregelungen (Lieferantenerklärungen) finden Sie hier bei uns.
  • Die Generaldirektion Steuern und Zoll der Europäischen Kommission (GD TAXUD), hat diverse Informationen speziell zu Zoll- und Steuerthemen auf ihrer Internetseite „Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU“ zusammengestellt. Dort sind zudem weitere Links und Dateien für die praktische Umsetzung des Warenverkehrs (Zoll und Steuern) enthalten. Hierzu gehört auch eine deutschsprachige „Brexit-Checkliste für Unternehmen“, falls Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich wirtschaftlich tätig ist oder Waren durch das Vereinigte Königreich befördert.

Interesse an weiteren Themen?

Weitere Themen im Bereich Brexit finden Sie hier bei uns.