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Carnet ATA

Grundsätzliches zum Carnet ATA

Sonderfälle bei der Verwendung

Mehrfache Verwendung: Zusatzblätter berücksichtigen

Das Carnet ATA kann während seiner Gültigkeitsfrist von 365 Tagen von der IHK mit neuen Blättern bestückt werden, um dieselbe(n) Ware(n) bei Bedarf mehrfach in das im Antrag genannte Land bzw. die dort genannten Länder überführen zu können.

Mehrfache Verwendung: Carnet großzügig beantragen

Beantragen Sie das Carnet für alle denkbaren Carnet-Länder, in denen Sie das Carnet innerhalb der 365 Tage nach Antragstellung verwenden möchten. Führen Sie ebenfalls sämtliche Waren auf, die vermutlich in der „Maximalkonstellation“ bei einer Reise ausgeführt werden. Diese können bei der Binnenzollstelle vorgeführt und je nach Reise dann nur teilweise mitgenommen werden, wenn sämtliche Grenz- und Transitzollstellen die nicht vollständig (wieder-)ausgeführten und (wieder-)eingeführten Waren korrekt auf dem Carnet vermerken.

Nach der Verwendung...

des Carnets ATA muss dieses an die IHK zurückgegeben werden. Dies muss spätestens unverzüglich nach Ablauf der Gültigkeit des Carnets ATA (365 Tage) geschehen.

Teilweise Wiedereinfuhr

Werden nicht alle der ausgeführten Waren wieder in die EU eingeführt, wird dies durch die Wiederausfuhr- und durch die Eingangszollstelle vermerkt. Für die nicht eingeführte Ware(n) müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet muss dennoch an die IHK zurückgegeben werden.

Gültigkeitsüberschreitung

Sollte(n) die mit dem Carnet ATA ausgeführte Ware(n) länger als 365 Tage im Ausland verbleiben, müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet ATA wird dadurch ungültig.

Bestandteile und Zusammensetzung eines Carnets ATA

Ein Carnet besteht aus mehreren zusammenhängenden und beidseitig bedruckten Blättern, optimalerweise in dieser Reihenfolge:
  1. Antrag für die IHK (inkl. 1 Durchschrift für den Carnet ATA-Inhaber) – auf der Rückseite die Warenliste
  2. Grünes Deckblatt (Seitenbeschriftung: „ATA Carnet“; Karton, ohne Perforation) – auf der Rückseite die Warenliste
  3. Gelbes Quittungsblatt („Zollabschnitt“ / „Stammblatt“) für Ausfuhr und Wiedereinfuhr, je für maximal 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
  4. Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB)]) Blaues Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Behandlungen durch weitere Zollstellen
  5. Weißes Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Einfuhr und Wiederausfuhr, je für max. 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
  6. Gelbes Ausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Exportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
  7. Weißes Einfuhrblatt, 1 pro Reise  (Seitenbeschriftung: „Importation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
  8. Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB)]) Blaues Transitblatt für Behandlungen durch weitere Zollstellen (Seitenbeschriftung: „Transit“; Trennblatt = perforiert)
  9. Weißes Wiederausfuhrblatt, 1 pro Reise  (Seitenbeschriftung: „Reexportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
  10. Gelbes Wiedereinfuhrblatt, 1 pro Reise  (Seitenbeschriftung: „Reimportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
  11. Grünes Abschlussblatt (Karton, ohne Perforation)
Reicht der Platz auf den Warenlisten nicht aus, können Zusatzblätter angehangen werden.

Beantragung, Kosten und Verwendung eines Carnets ATA

1. Beantragung bei der IHK und Kosten des Carnets ATA

Allgemeine Voraussetzungen

Erster Anlaufpunkt für die Ausstellung eines Carnets ATA ist die für den Betriebssitz bzw. Wohnort zuständige deutsche IHK.
Die IHK darf einen Antrag nur bearbeiten, wenn der Warenwert des beantragten Carnets die nach Abzug der laufenden Carnets verbleibende, sogenannte Selbstprüfungsgrenze des Antragstellers nicht überschreitet. Diese wird vom Rückversicherer des Zollbürgens anhand der Rechtsform und Bonität des Antragstellers bestimmt und muss durch die IHK sowie ggf. auch durch den Rückversicherer frühzeitig geprüft werden. Überschreitet der Warenwert aller ausgestellten und neu zu beantragenden Carnets die Selbstprüfungsgrenze, ist die Abgabe einer Bürgschaft durch ein Kreditinstitut oder die Hinterlegung einer Sicherheit (Höhe jeweils je nach Warenwert) notwendig. Über diese Formalia wird die IHK betroffene Antragsteller individuell informieren.
Die Warenliste muss allgemeinverständlich und gleichzeitig (durch Maße/Seriennummern/Fotoanhänge etc.) spezifisch genug formuliert sein. Es müssen mindestens die bei der Binnenzollstelle zur Beschau vorgeführten Waren aufgeführt werden.

Elektronische Beantragung: Hinweise und Abläufe

Die elektronische Beantragung als Standardverfahren seit dem Sommer 2023 erfolgt über eine Webanwendung („e-ata“), die dem Antragsteller die Fahrt zur IHK sowie den Ausdruck der Carnets erspart. In dieser werden nach einer erstmaligen kostenfreien Registrierung alle Daten zum Carnet elektronisch an die IHK übermittelt. Die IHK druckt das Carnet nach einer Bewilligung für den Antragsteller aus und sendet es diesem auf Wunsch per Post zu. Das Verfahren ist auch für die Beantragung von Carnet CPDs (Carnets mit dem Ziel Taiwan) geeignet.

Persönliche Beantragung: Hinweise und Abläufe

Die persönliche Beantragung ist mit der Einführung der elektronischen Möglichkeit im Sommer 2023 nur noch in Ausnahmefällen, bspw. bei sehr seltenen speziellen Anforderungen an die Aufmachung des Carnets, möglich.
Hinweise und Abläufe bei der persönlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite bei uns aufgeführt.

Kosten einer Carnet ATA-Nutzung

2. Verwendung des Carnets ATA bei den Zollstellen

Nach der Ausstellung bei der IHK muss das Carnet ATA beim zuständigen Zollamt bearbeitet werden, bevor es für die Ausfuhr verwendet werden kann. Der Carnetnutzer muss dafür mit allen in der allgemeinen Liste aufgeführten Waren sowie dem von der IHK bearbeiteten Carnet ATA das örtlich zuständige Zollamt aufsuchen. Der Zoll vermerkt die vollständige Vorführung/Beschau (sogenannte Nämlichkeitssicherung), damit später festgestellt werden kann, dass bei der Wiedereinfuhr die identischen („nämlichen“) Waren, die vorher ausgeführt wurden, auch wieder zurückkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Abgabenbefreiung bei der Rückkehr (Wiedereinfuhr) der Waren. Feld 7 im gelben Quittungsblatt (Stammabschnitt) darf von dem Zollamt nicht gesiegelt werden, wenn das Carnet ATA eventuell nicht benutzt werden wird. Das Feld ist der Siegelung durch die Grenzzollstelle vorbehalten, sobald das Carnet ATA genutzt wird.
Informationen zum Umgang mit den beteiligten Zollstellen, den dortigen Bearbeitungsschritten und den auszufüllenden Feldern auf den Blättern finden Sie hier beim Zoll.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Sonderfällen im ersten Punkt auf dieser Seite.

Besonderheit: Carnet ATA-Verwendung in Großbritannien / im Vereinigten Königreich

Beachten Sie unbedingt die Entsenderegeln des Vereinigten Königreichs und ob Ihre geplante Tätigkeit überhaupt erlaubt ist – insbesondere bei Auftraggebern, die keine Niederlassung (Limited) im Vereinigten Königreich haben! Mehr dazu finden Sie bei uns hier.
Aktuelle Wartezeiten an Grenzzollstellen und an Binnenzollstellen.

Verpflichtende Anmeldung der Reise bei Straßen-Warentransport

Nach dem Brexit hat die britische Regierung eine Voranmeldung für jeden Straßen-Warentransport eingeführt, der mit einem Zollverfahren durchgeführt wird. Dazu zählt auch das Zollverfahren Carnet ATA. Die Zollanmeldung sollte aufgrund der verschiedenen notwendigen Schritte frühzeitig vorbereitet werden:
  1. Beantragung einer „Government ID“ für die Seite gov.uk („Government Gateway“): Auf dieser Seite unter dem grünen Button auf „Create Sign-In Details“ klicken und Anweisungen folgen.
  2. Beantragung einer GB-EORI-Nummer (nicht identisch mit einer EU-EORI-Nummer!) mit Nutzung der erstellten Government ID
  3. Registrierung für den „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) als Onlineanwendung für die Voranmeldung mit Nutzung der erstellten Government ID und der GB-EORI-Nummer 
  4. Sobald die IHK die Carnetnummer vergeben und das Carnet ausgestellt hat und die Reiseroute sowie das ggf. verwendete Fahrzeug mit Nummernschild feststehen: Durchführung der Voranmeldung („Goods movement reference“) in der Onlineanwendung GVMS (Einstieg über diese Seite). Es wird ein Barcode zur Vorlage bei den britischen Grenzbeamten generiert.

Binnenzollstellen für Einfuhr und Wiederausfuhr

Um die Grenzzollstellen an der Küste von Großbritannien zu entlasten, wird die Einfuhr und die Wiederausfuhr mit einem Carnet ATA auch an Zollstellen im Landesinneren vorgenommen. Eine Liste dieser Zollstellen findet sich mit entsprechenden Hinweisen auf der Seite der „inland border facilities“ bei der britischen Regierung.

Verwendung der bisherigen Formularvordrucke

Gegenwärtige Vordrucke, in denen das Vereinigte Königreich als Mitglied der EU aufgeführt ist, können aufge­braucht werden. Folgende Vorgehensweisen werden empfohlen, sofern eine Reise nach oder durch Großbritannien ansteht:
  • Händisches Streichen/Stempeln auf dem „Grünen Deckblatt“ sowie auf dem „Grünen Schlussblatt“ plus IHK-Siegel.
  • Es ist möglich, „European Union“ zu streichen und „United Kingdom“ stehen zu lassen oder „United Kingdom“ zu streichen und dies dann bei „Nicht-EU-Ländern“ hinter „USA“ einzufügen.

Transitfälle

Transitblätter werden notwendig, sofern Großbritannien (England, Wales oder Schottland) durchfahren wird, bspw. auf dem Weg nach Irland oder Nordirland.