Carnet ATA
Grundsätzliches zum Carnet ATA
- Anwendungsgebiete / Zweck eines Carnets ATA
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das aus mindestens acht Seiten besteht und für die vorübergehende Verbringung von Waren wie Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen, Sicherheiten und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern überflüssig macht. Der mögliche Einsatzzweck der mitgeführten Waren sowie die Verwendbarkeit des Dokuments im Ausland (bis auf wenige Ausnahmen 1 Jahr) unterscheidet sich je nach Zielland, worüber die IHK auf Anfrage informiert. Mögliche Zielländer sind über 75 Staaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB), die einem internationalen Abkommen beigetreten sind. Innerhalb der EU wird nur für einige Inselgruppen und Überseegebiete ein Carnet benötigt.Ab Sommer 2024 kommen die Philippinen als Carnet-Staaten dazu. Georgien hat ebenfalls Interesse bekundet, Peru ist seit dem 30. April, Saudi-Arabien ist seit dem 1. Juni 2024 dabei.Carnets werden wegen ihrer vielen Vorteile, zum Beispiel zügige Grenzabfertigung, beliebig häufige Benutzung während der Gültigkeitsdauer und Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente (Handelsrechnung, Ausfuhranmeldung, Warenverkehrsbescheinigungen etc.), sehr geschätzt.Werden nur wenige Waren mitgeführt, die als persönliches Reisegepäck dienen könnten (z. B. Kameraausrüstung), ist eine Reise auch ohne ein Carnet ATA denkbar.Ob ein Carnet ATA für Sie in Frage kommt, können Sie im nächsten Aufklappschritt prüfen:
- Einsatzzwecke und Zielländer eines Carnets: Kommt eine Carnetnutzung überhaupt in Frage?
- Funktionsweise: Erhalt und Benutzung eines Carnets ATA (Abläufe)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls und auch auf der Internetseite von Allianz Trade (= Euler Hermes Deutschland).
Beantragung, Kosten und Verwendung eines Carnets ATA (Abläufe)
Ein Carnet ATA wird bei der zuständigen IHK beantragt (1.), beim deutschen Binnenzollamt mit der Ware vorgeführt (2.), an allen Zollstellen auf der Hin- und Rückreise vorgelegt und bis zum Ende der Gültigkeitsdauer anschließend der IHK zurückgegeben (3.).
1. Beantragung bei der IHK und Kosten des Carnets ATA
Allgemeine Voraussetzungen
Erster Anlaufpunkt für die Ausstellung eines Carnets ATA ist die für den Betriebssitz bzw. Wohnort zuständige deutsche IHK.
Die IHK darf einen Antrag nur bewilligen, wenn der Warenwert des beantragten Carnets die nach Abzug der laufenden Carnets verbleibende Kreditfreigrenze des Antragstellers nicht überschreitet. Diese wird vom Rückversicherer (Euler Hermes Deutschland) des deutschen Carnet-Zollbürgens (DIHK) anhand der Rechtsform und Bonität des Antragstellers bestimmt und muss durch die IHK im Abstimmung mit dem Rückversicherer frühzeitig geprüft werden. Überschreitet der Warenwert aller ausgestellten und des neu zu beantragenden Carnets die Kreditfreigrenze, ist die Abgabe einer Bürgschaft durch ein Kreditinstitut oder die Hinterlegung einer Sicherheit (Überweisung auf spezielles IHK-Konto) notwendig (Höhe je nach Warenwert, Zielland und Bonität). Über diese Formalia wird die IHK betroffene Antragsteller individuell informieren.
Die Warenliste muss allgemeinverständlich und gleichzeitig (durch Maße/Seriennummern/Fotoanhänge etc.) spezifisch genug formuliert sein. Es müssen mindestens die bei der Binnenzollstelle zur Beschau vorgeführten Waren aufgeführt werden.
Mehrfache Verwendung: Zusatzblätter berücksichtigen
Das Carnet ATA kann während seiner Gültigkeitsfrist von 365 Tagen von der IHK mit neuen Blättern bestückt werden, um dieselbe(n) Ware(n) bei Bedarf mehrfach in das auf dem Carnet-Deckblatt genannte Land bzw. die dort genannten Länder überführen zu können.
Das Carnet ATA kann während seiner Gültigkeitsfrist von 365 Tagen von der IHK mit neuen Blättern bestückt werden, um dieselbe(n) Ware(n) bei Bedarf mehrfach in das auf dem Carnet-Deckblatt genannte Land bzw. die dort genannten Länder überführen zu können.
Mehrfache Verwendung: Carnet großzügig beantragen
Beantragen Sie das Carnet für alle denkbaren Carnet-Länder, in denen Sie das Carnet innerhalb der 365 Tage nach Antragstellung verwenden möchten. Führen Sie ebenfalls sämtliche Waren auf, die vermutlich in der „Maximalkonstellation“ bei einer Reise ausgeführt werden. Diese können bei der Binnenzollstelle vorgeführt und je nach Reise dann nur teilweise mitgenommen werden, wenn sämtliche Grenz- und Transitzollstellen die nicht vollständig (wieder-)ausgeführten und (wieder-)eingeführten Waren korrekt auf dem Carnet vermerken.
Beantragen Sie das Carnet für alle denkbaren Carnet-Länder, in denen Sie das Carnet innerhalb der 365 Tage nach Antragstellung verwenden möchten. Führen Sie ebenfalls sämtliche Waren auf, die vermutlich in der „Maximalkonstellation“ bei einer Reise ausgeführt werden. Diese können bei der Binnenzollstelle vorgeführt und je nach Reise dann nur teilweise mitgenommen werden, wenn sämtliche Grenz- und Transitzollstellen die nicht vollständig (wieder-)ausgeführten und (wieder-)eingeführten Waren korrekt auf dem Carnet vermerken.
Elektronische Beantragung: Hinweise und Abläufe
Die elektronische Beantragung als Standardverfahren seit dem Sommer 2023 erfolgt über eine Webanwendung („e-ata“), die dem Antragsteller die Fahrt zur IHK sowie den Ausdruck der Carnets erspart. In dieser werden nach einer erstmaligen kostenfreien Registrierung alle Daten zum Carnet elektronisch an die IHK übermittelt. Die IHK druckt das Carnet nach einer Bewilligung für den Antragsteller aus und sendet es diesem auf Wunsch per Post zu. Das Verfahren ist auch für die Beantragung von Carnet CPDs (Carnets mit dem Ziel Taiwan) geeignet.
Persönliche Beantragung: Hinweise und Abläufe
Die persönliche Beantragung ist mit der Einführung der elektronischen Möglichkeit im Sommer 2023 nur noch in Ausnahmefällen, bspw. bei sehr seltenen speziellen Anforderungen an die Aufmachung des Carnets, möglich.
Hinweise und Abläufe bei der persönlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite bei uns aufgeführt.
Kosten einer Carnet ATA-Nutzung
- Kosten einer Carnet ATA-Nutzung
Die Kosten für das Carnet ATA bestehen aus mehreren Positionen, worüber Sie nach erfolgter Antragstellung (auf Wunsch per E-Mail) einen Bescheid und eine Rechnung von der IHK erhalten, was Sie zusammen bezahlen können:
- Sie benötigen das „physische Carnet“, also die bedruckten Carnet-Blätter mit Perforierung. Sie erhalten diese in der Standardausführung (für 1 Reise) bei der IHK zum Preis von 4 Euro (brutto); Transitblätter oder Blätter für mehrere Reisen berechnen wir pro zusätzliches Blatt mit 0,40 Euro (brutto). Alle Blätter erhalten Sie für die persönliche Beantragung im Vorfeld zum Selbstbedrucken bei der IHK. Für eine elektronische Beantragung (Bedruck durch die IHK) erwerben Sie diese mit der Antragstellung zu denselben Preisen mit.
- Die IHK erhält für die Ausstellung und Beratung in Übereinstimmung mit dem IHK-Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) als Gebühr aktuell 45,00 Euro (brutto = netto) – derzeit unabhängig vom Antragsweg (persönlich/elektronisch).
- Hinzu kommt – wie bei jeder Carnet-Beantragung in jedem Carnet-Land – ein Entgelt für die internationale Organisatorin des Carnet-Angebots, die Internationale Handelskammer (ICC), in Höhe von 14,28 Euro brutto (im Jahr 2022) hinzu („ICC-Entgelt“).
- Der vierte Kostenbestandteil ist variabel: Die IHK zu Dortmund bietet wie alle deutschen IHKs (als ausstellende Stelle für den Zollbürgen des Carnet-Verfahrens – die DIHK) die Ausstellung von Carnet ATAs in Zusammenarbeit mit dem Kreditversicherer Euler Hermes Deutschland an. Das von der IHK an Euler Hermes abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, wenn diese vom Carnetinhaber beglichen oder eingetrieben werden können. Die Höhe des umsatzsteuerfreien Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Güter.
- Optional können Sie sich bei einer elektronischen Beantragung das Carnet ATA auf eigenes Risiko postalisch zusenden lassen. Hierbei geben wir die Versandkosten an den Antragsteller weiter.
Warenwert Versicherungsentgelt
brutto = netto; zum 1.1.2025 angepasstICC-Entgelt
bruttoIHK-Gebühr
brutto = nettoGesamtkosten
zzgl. 4,00 Euro für Carnet-Blätter (verpflichtend) und ggf. Versandkostenbis 9.999,99 Euro 46 Euro 14,28 Euro 45 Euro 105,28 Euro
(103,00 Euro netto)10.000,00 - 24.999,99 Euro 79 Euro 14,28 Euro 45 Euro 138,28 Euro
(136,00 Euro netto)25.000,00 - 49.999,99 Euro 138 Euro 14,28 Euro 45 Euro 197,28 Euro
(195,00 Euro netto)50.000,00 - 149.999,99 Euro 250 Euro 14,28 Euro 45 Euro 309,28 Euro
(307,00 Euro netto)150.000,00 - 299.999,99 Euro 455 Euro 14,28 Euro 45 Euro 514,28 Euro
(512,00 Euro netto)300.000,00 - 499.999,99 Euro 750 Euro 14,28 Euro 45 Euro 809,28 Euro
(807,00 Euro netto)für jede weiteren 500.000 Euro 500 Euro 809,28 Euro
(807,00 Euro netto) +
X * 500 EuroKosten bei den Zollstellen fallen in der EU nicht an. Ausländische Zollstellen, zum Beispiel in Serbien mit 9.450 din im Juli 2023 (ca. 80 Euro), verlangen vereinzelt zusätzliche Bearbeitungsentgelte bei der Nutzung eines Carnets ATA.
2. Verwendung des Carnets ATA bei den Zollstellen
Nach der Ausstellung bei der IHK unterschreibt der Carnetinhaber das Dokument auf dem grünen Deckblatt und bevollmächtigt einen Carnetnutzer (eigener Mitarbeiter/Spedition etc.), sofern der Carnetinhaber die Ware nicht selbst begleitet.
Das Carnet ATA muss beim zuständigen Zollamt (zuständiges deutsches Binnenzollamt für den Ort des Carnetinhabers oder den Ort der transportbereiten Carnetwaren) bearbeitet werden, bevor es für die Ausfuhr verwendet werden kann. Der Carnetnutzer muss dafür mit allen in der allgemeinen Liste aufgeführten Waren sowie dem von der IHK bearbeiteten Carnet ATA das Zollamt aufsuchen. Der Zoll vermerkt die vollständige Vorführung/Beschau (sogenannte Nämlichkeitssicherung), damit später festgestellt werden kann, dass bei der Wiedereinfuhr in die EU die identischen („nämlichen“) Waren, die vorher ausgeführt wurden, auch wieder zurückkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Abgabenbefreiung bei der Rückkehr (Wiedereinfuhr) der Waren.
Feld 7 im gelben Quittungsblatt (Stammabschnitt) darf von dem Zollamt nicht gesiegelt werden, wenn das Carnet ATA eventuell nicht benutzt werden wird. Das Feld ist der Siegelung durch die Grenzzollstelle vorbehalten, sobald das Carnet ATA genutzt wird.
Anschließend können Waren, die auf dem Carnet aufgeführt sind, zusammen mit dem Carnet ins Ausland gebracht werden. Es muss dabei an allen Zollstellen auf der Hin- und Rückreise angehalten und das Carnet vorgelegt werden. Die (Wieder-)Ausfuhr- und (Wieder-)Einfuhrblätter werden dabei vom Carnetnutzer unterschrieben und dem Carnet durch die Zollstellen entnommen.
Informationen zum Umgang mit den beteiligten Zollstellen, den dortigen Bearbeitungsschritten und den auszufüllenden Feldern auf den Blättern finden Sie hier beim Zoll.
Teilweise Wiedereinfuhr
Werden nicht alle der ausgeführten Waren wieder in die EU eingeführt, wird dies durch die Wiederausfuhr- und durch die Eingangszollstelle vermerkt. Für die nicht wiedereingeführte(n) Ware(n) müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet muss dennoch an die IHK zurückgegeben werden:
3. Rückgabe des Carnets ATA bei der IHK
Nach der Verwendung des Carnets ATA muss dieses an die IHK zurückgegeben werden. Dies muss spätestens unverzüglich nach Ablauf der Gültigkeit des Carnets ATA (365 Tage) geschehen.
Überschreitung der Verwendungs- oder Gültigkeitsdauer
Sollte(n) die mit dem Carnet ATA ausgeführte Ware(n) länger als die im Zielland zulässige Verwendungsdauer im Ausland verbleiben, müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet ATA wird durch die Überschreitung der Gültigkeitsdauer (365 Tage) ungültig.
Bestandteile und Zusammensetzung eines Carnets ATA
Ein Carnet besteht aus mehreren zusammenhängenden und beidseitig bedruckten Blättern, optimalerweise in dieser Reihenfolge:
- Grünes Deckblatt (Seitenbeschriftung: „ATA Carnet“; Karton, ohne Perforation) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Quittungsblatt („Zollabschnitt“ / „Stammblatt“) für Ausfuhr und Wiedereinfuhr, je für maximal 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB)]) Blaues Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Behandlungen durch weitere Zollstellen
- Weißes Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Einfuhr und Wiederausfuhr, je für max. 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Gelbes Ausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Exportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Weißes Einfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Importation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB)]) Blaues Transitblatt für Behandlungen durch weitere Zollstellen (Seitenbeschriftung: „Transit“; Trennblatt = perforiert)
- Weißes Wiederausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reexportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Wiedereinfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reimportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Grünes Abschlussblatt (Karton, ohne Perforation)
Reicht der Platz auf den Warenlisten nicht aus, können Zusatzblätter angehangen werden.
Für die seltene persönliche Antragstellung wird zusätzlich ein Antragsformular benötigt, auf dem die Warenliste mit aufgeführt wird (s. Link oben zu Details der persönlichen Beantragung).
Besonderheit: Carnet ATA-Verwendung in Großbritannien / im Vereinigten Königreich
Beachten Sie unbedingt die Entsenderegeln des Vereinigten Königreichs und ob Ihre geplante Tätigkeit überhaupt erlaubt ist – insbesondere bei Auftraggebern, die keine Niederlassung (Limited) im Vereinigten Königreich haben! Mehr dazu finden Sie bei uns hier.
Aktuelle Wartezeiten an Grenzzollstellen und an Binnenzollstellen.
Neu zum 2. April 2025:
Visumsfreie Einreisen nach Großbritannien wird für Einreisen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Voranmeldung der Einreise (ETA) notwendig. Die automatische Ausstellung kann Minuten, aber auch bis zu drei Tage dauern. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung vor der Einreise (mit einem Carnet bspw.). Nähere Informationen und Informationen zu den Abläufen finden Sie hier auf der Seite der britischen Regierung.
Verpflichtende Anmeldung der Reise bei Straßen-Warentransport
Nach dem Brexit hat die britische Regierung eine Voranmeldung für jeden Straßen-Warentransport eingeführt, der mit einem Zollverfahren durchgeführt wird. Dazu zählt auch das Zollverfahren Carnet ATA. Die Zollanmeldung sollte aufgrund der verschiedenen notwendigen Schritte frühzeitig vorbereitet werden:
- Beantragung einer „Government ID“ für die Seite gov.uk („Government Gateway“): Auf dieser Seite unter dem grünen Button auf „Create Sign-In Details“ klicken und Anweisungen folgen.
- Beantragung einer GB-EORI-Nummer (nicht identisch mit einer EU-EORI-Nummer!) mit Nutzung der erstellten Government ID
- Registrierung für den „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) als Onlineanwendung für die Voranmeldung mit Nutzung der erstellten Government ID und der GB-EORI-Nummer
- Sobald die IHK die Carnetnummer vergeben und das Carnet ausgestellt hat und die Reiseroute sowie das ggf. verwendete Fahrzeug mit Nummernschild feststehen: Durchführung der Voranmeldung („Goods movement reference“) in der Onlineanwendung GVMS (Einstieg über diese Seite). Es wird ein Barcode zur Vorlage bei den britischen Grenzbeamten generiert.
Binnenzollstellen für Einfuhr und Wiederausfuhr
Um die Grenzzollstellen an der Küste von Großbritannien zu entlasten, wird die Einfuhr und die Wiederausfuhr mit einem Carnet ATA auch an Zollstellen im Landesinneren vorgenommen. Eine Liste dieser Zollstellen findet sich mit entsprechenden Hinweisen auf der Seite der „inland border facilities“ bei der britischen Regierung.
Persönliche Beantragung: Verwendung von Formularvordrucken
Ältere Vordrucke, in denen das Vereinigte Königreich als Mitglied der EU aufgeführt ist, können bei einer persönlichen Antragstellung aufgebraucht werden. Folgende Vorgehensweisen werden empfohlen, sofern eine Reise nach oder durch Großbritannien ansteht:
- Händisches Streichen/Stempeln auf dem „Grünen Deckblatt“ sowie auf dem „Grünen Schlussblatt“ plus IHK-Siegel.
- Es ist möglich, „European Union“ zu streichen und „United Kingdom“ stehen zu lassen oder „United Kingdom“ zu streichen und dies dann bei „Nicht-EU-Ländern“ hinter „USA“ einzufügen.
Transitfälle
Transitblätter werden notwendig, sofern Großbritannien (England, Wales oder Schottland) durchfahren wird, bspw. auf dem Weg nach Irland oder Nordirland.