International
Carnet ATA
Ab sofort bearbeiten wir Carnet ATAs nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Wenden Sie sich dazu bitte an Britta Moege unter der Telefonnummer
0231/5417-165.
Grundsätzliches zum Carnet ATA
Sonderfälle bei der Verwendung
Mehrfache Verwendung: Zusatzblätter berücksichtigen
Das Carnet ATA kann während seiner Gültigkeitsfrist von 365 Tagen von der IHK mit neuen Blättern bestückt werden, um dieselbe(n) Ware(n) bei Bedarf mehrfach in das im Antrag genannte Land bzw. die dort genannten Länder überführen zu können.
Mehrfache Verwendung: Carnet großzügig beantragen
Beantragen Sie das Carnet für alle denkbaren Carnet-Länder, in denen Sie das Carnet innerhalb der 365 Tage nach Antragstellung verwenden möchten. Führen Sie ebenfalls sämtliche Waren auf, die vermutlich in der „Maximalkonstellation“ bei einer Reise ausgeführt werden. Diese können bei der Binnenzollstelle vorgeführt und je nach Reise dann nur teilweise mitgenommen werden, wenn sämtliche Grenz- und Transitzollstellen die nicht vollständig (wieder-)ausgeführten und (wieder-)eingeführten Waren korrekt auf dem Carnet vermerken.
Nach der Verwendung...
des Carnets ATA muss dieses an die IHK zurückgegeben werden. Dies muss spätestens unverzüglich nach Ablauf der Gültigkeit des Carnets ATA (365 Tage) geschehen.
Teilweise Wiedereinfuhr
Werden nicht alle der ausgeführten Waren wieder in die EU eingeführt, wird dies durch die Wiederausfuhr- und durch die Eingangszollstelle vermerkt. Für die nicht eingeführte Ware(n) müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet muss dennoch an die IHK zurückgegeben werden.
Gültigkeitsüberschreitung
Sollte(n) die mit dem Carnet ATA ausgeführte Ware(n) länger als 365 Tage im Ausland verbleiben, müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet wird dadurch ungültig.
Bestandteile und Zusammensetzung eines Carnets ATA
Ein Carnet besteht aus mehreren zusammenhängenden und beidseitig bedruckten Blättern, optimalerweise in dieser Reihenfolge, für deren Ausfüllung Sie unten PDF-Vorlagen finden:
- Antrag für die IHK (inkl. 1 Durchschrift für den Carnet ATA-Inhaber) – auf der Rückseite die Warenliste
- Grünes Deckblatt (Seitenbeschriftung: „ATA Carnet“; Karton, ohne Perforation) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Ausfuhr und Wiedereinfuhr, je für maximal 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (PDF-Datei · 104 KB)]) Blaues Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Behandlungen durch weitere Zollstellen
- Weißes Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Einfuhr und Wiederausfuhr, je für max. 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Gelbes Ausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Exportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Weißes Einfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Importation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier (PDF-Datei · 104 KB)]) Blaues Transitblatt für Behandlungen durch weitere Zollstellen (Seitenbeschriftung: „Transit“; Trennblatt = perforiert)
- Weißes Wiederausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reexportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Wiedereinfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reimportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Grünes Abschlussblatt (Karton, ohne Perforation)
Reicht der Platz auf den Warenlisten nicht aus, können Zusatzblätter angehangen werden.
Ausfüllhilfen für Drucke auf Carnet ATA-Formulare
Carnet ATA,
Antrag
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Für den Antrag.
Es stehen
verschiedene Varianten zur Auswahl, je nachdem, wie Sie bisher ausgestattet sind:
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Carnet ATA,
Vorderseiten (inkl. grünes Deckblatt)
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Für die Blätter:
AUSFUHR || grünes DECKBLATT || EINFUHR || TRANSIT || WIEDERAUSFUHR || WIEDEREINFUHR
Nur die ausfüllbaren Felder werden gedruckt. Der sichtbare Formulartext wird nicht mitgedruckt.
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Carnet ATA,
Rückseiten (inkl. grünes Deckblatt)
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Nur die ausfüllbaren Felder werden gedruckt. Der sichtbare Formulartext wird nicht mitgedruckt.
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Carnet ATA,
Zusatzblatt Vorder- und Rückseiten
(identisch mit anderen Rückseiten) |
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Antragstellung, Kosten und Verwendung eines Carnets ATA
1. Antragstellung bei der IHK und Kosten des Carnets ATA
2. Verwendung des Carnets ATA bei den Zollstellen
Nach der Ausstellung bei der IHK muss das Carnet ATA beim zuständigen
Zollamt earbeitet werden, bevor es für die Ausfuhr verwendet werden kann. Der Carnetnutzer muss dafür mit allen in der allgemeinen Liste aufgeführten Waren sowie dem von der IHK bearbeiteten Carnet ATA das Zollamt aufsuchen. Der Zoll vermerkt die vollständige Vorführung/Beschau (sogenannte Nämlichkeitssicherung), damit später festgestellt werden kann, dass bei der Wiedereinfuhr die identischen („nämlichen“) Waren, die vorher ausgeführt wurden, auch wieder zurückkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Abgabenbefreiung bei der Rückkehr (Wiedereinfuhr) der Waren.
Informationen zum Umgang mit den beteiligten Zollstellen, den dortigen Bearbeitungsschritten und den auszufüllenden Feldern auf den Blättern finden Sie
hier beim Zoll.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Sonderfällen im ersten Punkt auf dieser Seite.
Besonderheit: Carnet ATA-Verwendung in Großbritannien / im Vereinigten Königreich
Beachten Sie unbedingt die Entsenderegeln des Vereinigten Königreichs und ob Ihre geplante Tätigkeit überhaupt erlaubt ist – insbesondere bei Auftraggebern, die keine Niederlassung (Limited) im Vereinigten Königreich haben! Mehr dazu finden Sie bei uns hier.
Aktuelle Wartezeiten
an Grenzzollstellen und
an Binnenzollstellen.
Verpflichtende Anmeldung der Reise bei Straßen-Warentransport
Nach dem Brexit hat die britische Regierung eine Voranmeldung für jeden Straßen-Warentransport eingeführt, der mit einem Zollverfahren durchgeführt wird. Dazu zählt auch das Zollverfahren Carnet ATA. Die Zollanmeldung sollte aufgrund der verschiedenen notwendigen Schritte frühzeitig vorbereitet werden:
- Beantragung einer „Government ID“ für die Seite gov.uk („Government Gateway“): Auf dieser Seite unter dem grünen Button auf „Create Sign-In Details“ klicken und Anweisungen folgen.
- Beantragung einer GB-EORI-Nummer (nicht identisch mit einer EU-EORI-Nummer!) mit Nutzung der erstellten Government ID
- Registrierung für den „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) als Onlineanwendung für die Voranmeldung mit Nutzung der erstellten Government ID und der GB-EORI-Nummer
- Sobald die IHK die Carnetnummer vergeben und das Carnet ausgestellt hat und die Reiseroute sowie das ggf. verwendete Fahrzeug mit Nummernschild feststehen: Durchführung der Voranmeldung („Goods movement reference“) in der Onlineanwendung GVMS. Es wird ein Barcode zur Vorlage bei den britischen Grenzbeamten generiert.
Binnenzollstellen für Einfuhr und Wiederausfuhr
Um die Grenzzollstellen an der Küste von Großbritannien zu entlasten, wird die Einfuhr und die Wiederausfuhr mit einem Carnet ATA auch an Zollstellen im Landesinneren vorgenommen. Eine Liste dieser Zollstellen findet sich mit entsprechenden Hinweisen
auf der Seite der „inland border facilities“ bei der britischen Regierung.
Verwendung der bisherigen Formularvordrucke
Gegenwärtige Vordrucke, in denen das Vereinigte Königreich als Mitglied der EU aufgeführt ist, können aufgebraucht werden. Folgende Vorgehensweisen werden empfohlen, sofern eine Reise nach oder durch Großbritannien ansteht:
- Händisches Streichen/Stempeln auf dem „Grünen Deckblatt“ sowie auf dem „Grünen Schlussblatt“ plus IHK-Siegel.
- Es ist möglich, „European Union“ zu streichen und „United Kingdom“ stehen zu lassen oder „United Kingdom“ zu streichen und dies dann bei „Nicht-EU-Ländern“ hinter „USA“ einzufügen.
Transitfälle
Transitblätter werden notwendig, sofern Großbritannien (England, Wales oder Schottland) durchfahren wird, bspw. auf dem Weg nach Irland oder Nordirland.