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Brexit

Brexit - Aktuellste Informationen

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An die EORI-Nummer denken!
Sie benötigen für das Warengeschäft mit Großbritannien (EU-Import und/oder -Export) zwingend eine EORI-Nummer eines EU-Mitgliedstaates, die Sie kostenfrei beim deutschen Zoll beantragen können. Sie ist bereits zum Zeitpunkt der Beantragungsbestätigung in Deutschland verwendbar. Die Generalzolldirektion weist auch auf die erforderlichen deutschen Warenbeschreibungen in der deutschen Zollanmeldung hin.
Aufgrund vieler Nachfragen: Eine britische EORI-Nummer (GB-EORI) wird nur für Zollanmeldungen in Großbritannien (dortige Einfuhr/Ausfuhr) benötigt. Sie erfordert eine Niederlassung vor Ort. Speditionen benötigen daher zwar eine GB-EORI-Nummer, wenn sie die Zollanmeldung in Großbritannien übernehmen – es ist dann aber die des britischen Unternehmens.

Der Brexit stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Die IHK zu Dortmund hilft Ihnen mit Onlinetools, Veranstaltungen und persönlicher Beratung dabei, sich auf den Brexit und die Konsequenzen für Ihr Unternehmen vorzubereiten: