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Brexit

Brexit - Aktuellste Informationen

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An die EORI-Nummer denken!
Sie benötigen für das Warengeschäft mit Großbritannien (EU-Import und/oder -Export) zwingend eine EORI-Nummer eines EU-Mitgliedstaates, die Sie kostenfrei beim deutschen Zoll beantragen können. Sie ist bereits zum Zeitpunkt der Beantragungsbestätigung in Deutschland verwendbar. Die Generalzolldirektion weist auch auf die erforderlichen deutschen Warenbeschreibungen in der deutschen Zollanmeldung hin.
Aufgrund vieler Nachfragen: Eine britische EORI-Nummer (GB-EORI) wird nur für Zollanmeldungen in Großbritannien (dortige Einfuhr/Ausfuhr) benötigt. Sie erfordert eine Niederlassung vor Ort. Speditionen benötigen daher zwar eine GB-EORI-Nummer, wenn sie die Zollanmeldung in Großbritannien übernehmen – es ist dann aber die des britischen Unternehmens.

Der Brexit stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Die IHK zu Dortmund hilft Ihnen mit Onlinetools, Veranstaltungen und persönlicher Beratung dabei, sich auf den Brexit und die Konsequenzen für Ihr Unternehmen vorzubereiten:

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Am 24. Dezember 2020 wurde nach monatelangen Verhandlungen ein Abkommen vereinbart, welches unter anderem ein Freihandelsabkommen beinhaltet. Details haben wir hier aufgeführt.

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Informationen zu Lieferantenerklärungen, Präferenzursprung und Ursprungskalkulationen

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Informationen zu Aufgabenverteilungen, Incoterms, Nordirland, Vertragsgestaltungen sowie Zoll und Steuern (inkl. künftigen Zollsätzen)

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Haben Sie die längeren Laufzeiten im LKW-Verkehr mit einkalkuliert? Erfahren Sie, was sich für LKW-Fahrten ändern wird.

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Entsendungen und Dienstleistungserbringungen im Vereinigten Königreich werden komplizierter - informieren Sie sich rechtzeitig!

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Lesen Sie hier, was sich bei Verbrauch- und Umsatzsteuern, bei rechtlichen Fragen wie Patenten und CE-Kennzeichnungen und in den Bereichen Ursprungszeugnisse und Carnet ATA (für Warenmuster oder Berufsausrüstung bspw.) ändert.

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Neben unserer Online-Checkliste finden Sie hier den Zugang zu den Detailinformationen der EU-Kommission.

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Am 19. Mai 2020 haben die britischen Behörden den Zolltarif für die Zeit nach dem Ende des Übergangszeitraumes bekanntgegeben.