Nr. 9529
International

Import

Übersicht

Unternehmen, die ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union kaufen, haben einige Besonderheiten zu beachten.

Konsulats- und Mustervorschriften
Exportnachschlagewerk © FFCucina Liz Collet - Fotolia.de

Die Konsulats- und Mustervorschriften "K und M" sind das deutsche Nachschlagewerk über die Einfuhrbestimmungen von Drittstaaten. Es bietet einen Überblick über die benötigten Warenbegleitpapiere sowie die wichtigsten Verpackungs- und Markierungsvorschriften für nahezu alle Länder.

International
© Rene Wechsler - Fotolia.de

Für einige Waren bestehen Beschränkungen bei der Einfuhr in die Europäische Union. Details liefert die Einfuhrfibel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Internationale Lieferbedingungen

Die überarbeitete Fassung der Incoterms-Klauseln wurde von der Internationalen Handelskammer unter dem Namen Incoterms® 2020 veröffentlicht. Informieren Sie sich hier über die Änderungen.

Zollbefreiung
Import © benno hansen - Fotolia.de

Warenmuster und -proben von geringem Wert, die in die Europäische Union eingeführt werden und dazu dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren dieser Art zu beschaffen, können von den Einfuhrabgaben befreit werden.

Pflichten und Haftung
Lebensmittelimport © Twilight_Art_Pictures - Fotolia.de

Sie möchten Lebensmittel herstellen und verkaufen oder importieren? Hier gibt es einiges zu beachten. Wir helfen Ihnen gerne und geben Ihnen hier umfassende Informationen dazu.

Anforderungen beim Import

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft alle in der EU ansässigen Importeure, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten einführen. 2026 startete der Echtbetrieb: Nur Unternehmen, die eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können dann diese Waren noch importieren. Die Zulassung dafür ist seit dem 31. März 2025 möglich. Unternehmen unter einer jährlichen Importmenge von 50 Tonnen fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM.M.

Wälder schützen
Dekoratives Bild: gerodete Waldfläche © Gino Tuesta

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU VO 2023/1115) ist bereits seit Ende Juni 2023 in Kraft. Mit der Verordnung will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigung leisten. Mit der Erweiterung der Übergangsfrist bis Ende 2025 erhalten die Unternehmen Zeit zur Umsetzung der Verordnung.

Axel Scheer
Teamleiter
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Team International
Christine Haux
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Export, Import, Zoll, Exportkontrolle
Jovana Stojkoski
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Enterprise Europe Network, Export, Import